Verordnung über den Rotkreuzdienst geändert
3003 Bern, 7. Dezember 1998
Pressemitteilung
Verordnung über den Rotkreuzdienst geändert
Der Bundesrat hat die Verordnung über den Rotkreuzdienst (RKD) geändert. Sie
tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. Mit den Änderungen sollen auch
Rationalisierungen und Verbesserungen in der Ausbildung der RKD-Kader
erreicht werden.
Die meisten Anpassungen wurden nötig, weil der Rotkreuzchefarzt durch eine
Chefin Rotkreuzdienst ersetzt wird und die Dienststelle Rotkreuzchefarzt
demzufolge in Dienststelle Rotkreuzdienst umzubenennen ist.
Mit den Änderungen sollen vor allem der Wechsel in der Leitung der
Dienststelle des Rotkreuzdienstes rechtlich verankert, aber auch
Rationalisierungen und Verbesserungen in der Ausbildung der Kader des RKD
erreicht werden, indem auf bestimmte RKD-eigene Schulen und Lehrgänge
verzichtet und die entsprechende Ausbildung in den Schulen und Lehrgängen
der Armee vermittelt wird.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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