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Menschenrechtspolitik im Überblick

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN		       Bern, 7. Dezember 1998

Pressemitteilung

Menschenrechtspolitik im Überblick

Am 10. Dezember 1998 wird die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 50 Jahre
alt. Im Hinblick auf das anstehende Jubiläum hat die Politische Abteilung IV
des Eidgenössischen Departementes für Auswärtige Angelegenheiten ein Faltblatt
verfasst, welches die schweizerische Menschenrechtspolitik auf einen Blick
wiedergibt. Es entstand in Zusammenarbeit mit dem Informationsdienst des EDA
und will in kurzer und verständlicher Form die Menschenrechtspolitik des
Eidgenössischen Departementes für Auswärtige Angelegenheiten einem breiteren
Publikum näherbringen. Die Texte beschreiben in Kurzform Inhalt, Ziel und
Ausrichtung dieser Politik.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte steht am Anfang einer bedeutenden
Entwicklung: Die Menschenrechte wurden in der Folge nicht nur politisch
anerkannt, sondern im Laufe der Zeit in rechtlich verbindlichen Abkommen und
Verträgen festgeschrieben. Menschenrechte sind heute universell gültig, und
deren Verletzung stellen keine "innere" Angelegenheit der Staaten mehr dar.
Schutz und Förderung dieser Rechte sind Anliegen der internationalen
Staatengemeinschaft und eine der Prioritäten der schweizerischen
Aussenpolitik.

Für Auskünfte und weitere Exemplare des Faltprospektes wollen Sie sich bitte
an Herrn Chrisoph Pappa (Tel: 031/ 322 31 70) wenden.