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Neue Verordnung über die ausserdienstliche Ausbildung

3003 Bern, 7. Dezember 1998

Pressemitteilung

Neue Verordnung über die ausserdienstliche Ausbildung

Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 1999 die neue Verordnung über die
ausserdienstliche Ausbildung in den militärischen Gesellschaften und
Dachverbänden in Kraft gesetzt.

Die Verordnung regelt die Anerkennung der Verbände, deren Aufgabenbereiche
sowie die finanzielle Abgeltung durch den Bund für Leistungen, die die
Verbände im Bereich der ausserdienstlichen militärischen Ausbildung von
Angehörigen der Armee erbringen.

Folgende Punkte sind neu geregelt:
· die Anerkennung und Aufgaben der militärischen Gesellschaften und
Dachverbände;
· die Formulierung der Zielsetzungen für die ausserdienstliche militärische
Ausbildung und den ausserdienstlichen Militärsport;
· die Aus- und Weiterbildung der verbands- und vereinsinternen
Ausbildungsleiter/innen;
· Anrechnung der ausserdienstlichen funktionsbezogenen Führungs- und
Fachausbildung von Gefreiten mit Unteroffiziersfunktion und Unteroffizieren
bis zu zwei Kurstagen an die gesetzliche Dienstleistungspflicht.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
 BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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