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Verordnung über die Verwaltung der Armee geändert

3003 Bern, 7. Dezember 1998

Pressemitteilung

Verordnung über die Verwaltung der Armee geändert

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Verwaltung der Armee geändert. Sie
tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. Davon profitieren Feldweibel- und
Fourieranwärter, die bei Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der 1.
Klasse fahren und damit den Offiziersaspiranten gleichgestellt werden.

Diese Änderung fällt im Rahmen der Transportauslagen der Armee
ausgabenmässig kaum ins Gewicht, die Feldweibel- und Fourieranwärter werden
damit aber den Offiziersaspiranten gleichgestellt.

Weitere Anpassungen vereinfachen den Kommandanten und Rechnungsführern die
Arbeiten im administrativen Bereich.

Gleichzeitig wurden im Hinblick auf Progress (Reduktion des Sollbestandes
der Armee um zehn Prozent) die Rechtsgrundlagen für die Vermögensverwendung
geändert. Dies betrifft insbesondere die Truppenkassensaldi bei Auflösung,
Umbildung oder Neubildung von Truppenverbänden.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
 BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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