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Verordnung über den militärischen Flugdienst geändert

3003 Bern, 7. Dezember 1998

Pressemitteilung

Verordnung über den militärischen Flugdienst geändert

Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 1999 die Verordnung über den
militärischen Flugdienst geändert: Die Diensttage im Bereich der Ausbildung
wurden angepasst und die Alterslimite für das Pilotieren von
Einsitzerkampfflugzeugen wurde wieder aufgenommen.

Zur Zeit werden verschiedene Bestimmungen über den militärischen Flugdienst
schrittweise geändert. Bei der vorliegenden Änderung geht es um die
Anpassung der Diensttage in der Ausbildung, die Pilotenschule wird um zwei
Wochen verändert. Dazu kommen kleinere organisatorische Anpassungen.

Die Wiederaufnahme der Alterslimite für den Flugdienst von
Berufsmilitärpiloten erfolgt im Rahmen der Massnahmen des Bundesrats in
Antwort auf einen Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats
über die Luftwaffe. Auf Einsitzerkampfflugzeugen scheiden
Berufsmilitärpiloten mit 55 Jahren aus dem Flugdienst aus; auf
Doppelsitzerkampf- und Düsenschulflugzeugen scheiden sie als erster Pilot
mit 55 Jahren aus dem Flugdienst aus. Das VBS kann in Ausnahmefällen aus
militärischen Gründen diese Limite heraufsetzen, insbesondere wenn die
Führungsfunktion und die Einsatzbereitschaft der Luftwaffe dies erfordern.

Schliesslich wird formell die alte Bezeichnung Kommando der Flieger- und
Fliegerabwehrtruppen durch Luftwaffe ersetzt.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
 BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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