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Schiess- und Übungsplätze Sensegraben

3003 Bern, 18. Dezember 1998

Pressemitteilung

Schiess- und Übungsplätze Sensegraben
Auenschutz auch bei der Armee

Ab nächstem Jahr reduziert die Armee jeweils im Frühling und Sommer die
Schiess- und Übungstätigkeiten in den Senseauen (BE, FR). Vom Aussterben
bedrohte Vogelarten werden dadurch während der Fortpflanzungs- und Brutzeit
geschont. Die neuen Sperrfristen sind das Ergebnis einer beharrlichen
Lösungssuche von VBS und BUWAL.

Seit Jahrzehnten werden Teile des Sensegrabens militärisch genutzt. Einige
dieser Gebiete befinden sich im Eigentum des Bundes. Aufgrund der
herausragenden Bedeutung für den Naturschutz wurde der Sensegraben anfangs
der neunziger Jahre in das Bundesinventar der Auen von nationaler Bedeutung
aufgenommen. Sowohl die zivilen wie die militärischen Nutzungen sind
entsprechend anzupassen. Für die militärische Nutzung erfolgt dies nun durch
zeitliche und örtliche Einschränkungen.
Auen sind wichtig für Flora und Fauna. In Auenlandschaften wachsen 40
Prozent der in der Schweiz existierenden Pflanzen. Zudem bieten Auen einen
vielfältigen Lebensraum für einheimische Tierarten, insbesondere die Vögel.
Im Sensegebiet lebt beispielsweise der Flussuferläufer, von denen sich in
der Schweiz nur noch rund 80 Brutpaare finden.
Fünf Monate Unterbruch
Der Übungsplatz „Rufenen“ (FR), welcher vor allem für Übungen mit
Brückenpanzern dient, wird künftig zwischen Mitte April und Mitte September
von den Truppen nicht mehr benutzt. Zu Diskussionen Anlass gab dabei
insbesondere der Beginn der Sperrfrist im Frühling. Zudem konnte der
Nutzungsraum in ein etwas weniger empfindliches Gebiet verschoben werden.
Dies ermöglicht die Aufhebung eines längeren Fahrweges, welcher im
Widerspruch zu den Zielen des Auenschutzes steht.
Für den Schiessplatz „Sensegraben“, welcher die Einzelschiessplätze
„Ruchmüli“, „Harris“ und „Torenöli“ umfasst, wurde die Sperrfrist für die
Zeit von Anfang März bis Ende Juli festgelegt. Im Vergleich zum Übungsplatz
„Rufenen“ ergibt sich für die Sperrfrist ein zeitlicher Unterschied. Dies
ist aufgrund unterschiedlicher Ansprüche der Tierarten im entsprechenden
Gebiet notwendig.
Einzelne militärische Einsätze können weder zeitlich noch örtlich verschoben
werden. Für den Schiessplatz „Sensegraben“ sind deshalb Ausnahmen
vorgesehen. Da die Schneesituation im Frühjahr Einsätze in weniger
empfindlichen Gebieten der Voralpen verunmöglicht, dürfen einzelne
militärische Schulen während der Sperrfrist an maximal zwanzig Tagen in die
Senseauen ausweichen. Im Zusammenhang mit der Armee XXI werden weitere
Entlastungsmöglichkeiten geprüft.
Anpassungen akzeptiert
Bei den Verhandlungen suchten das Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und das Bundesamt für Umwelt Wald und
Landschaft (BUWAL) einen Ausgleich zwischen den Anliegen von Armee, Natur
und regionaler Wirtschaft. Die militärischen Stellen haben zu Gunsten der
Natur einige nicht unbedeutende Anpassungen in Kauf genommen. Sie werden die
Senseauen schonen, soweit es momentan möglich und verhältnismässig ist. Mit
den vereinbarten Grundsätzen, den genau definierten Ausnahmen und den
weiteren flankierten Massnahmen wurde ein beachtliches Ergebnis erzielt.

BUNDESAMT FÜR UMWELT, BUNDESAMT FÜR BETRIEBE
WALD UND LANDSCHAFT  DES HEERES
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