Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Neue Verordnung über die Militärische Sicherheit

3003 Bern, 14. Dezember 1998

Pressemitteilung

Neue Verordnung über die Militärische Sicherheit

Der Bundesrat hat die Verordnungsbestimmungen über die Militärische
Sicherheit auf den 1. Januar 1999 geändert. Die Anpassungen betreffen vor
allem die organisatorischen Strukturen der Militärischen Sicherheit.

Die neue Verordnung über die militärische Sicherheit (VMS) regelt die
organisatorischen Strukturen der Militärischen Sicherheit sowie die
Zusammenarbeit mit den zivilen Stellen neu. Sie vollzieht rechtlich die
Reorganisation, die mit der Armee 95 und im Nachgang zu den Vorkommnissen um
den elektronischen Behelf für den Generalstabsdienst (EBG 95) erfolgt ist.
Die neue Verordnung berücksichtigt zudem die Bestimmungen des Bundesgesetzes
über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, das am 1. Juli 1998 in
Kraft getreten ist.

In organisatorischer Hinsicht ist neu die Aufteilung der Militärischen
Sicherheit in die Abteilung Informations- und Objektsicherheit (AIOS) und in
das Kommando Militärische Sicherheit vorgesehen. Die auf den 1. Juli 1997
neugeschaffene AIOS hat zudem erweiterte Aufgaben im Bereich Informatik- und
Umweltsicherheit zu erfüllen.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
 BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
 Information