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Einigung in Sachen Sicherheit für Reisende

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN				Bern, 31. August 1998

Pressemitteilung

Einigung in Sachen Sicherheit für Reisende
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Am 31. August 1998 ist in Bern zwischen dem Eidgenössischen Departement für
auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dem Schweizerischen Reisebüro-Verband ein
Übereinkommen abgeschlossen worden. Die Vereinbarung wurde im Rahmen der
paritätischen Arbeitsgruppe über die Sicherheit für Reisende ausgearbeitet,
die sich aus Vertretern der Reisebüros und der Bundesverwaltung zusammensetzt
und seit Januar dieses Jahres zusammentritt.

Diese Vereinbarung sieht vor, dass das EDA kostenlos Informationen zur
Verfügung stellt, die sich auf die Sicherheit der Reisenden beziehen. Diese
Informationen werden dem Verband per E-Mail übermittelt. Der Verband ist für
deren Weiterleitung an seine Mitglieder verantwortlich. Er verpflichtet sich,
diese Informationen in ihrer Gesamtheit und ohne Änderungen zu verbreiten.

Eine Versuchsphase wird es der Arbeitsgruppe gestatten, die Funktionweise
dieses neuen Systems zu beurteilen und sie danach zu verbessern.

Die Reisehinweise des EDA stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig
eingeschätzte Informationsquellen. Für eine vollständige und prophylaktische
Erfassung möglicher Problemländer besteht keine Garantie. Das EDA kann keine
Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise übernehmen und lehnt jede
Haftung für allfällige Schäden ab.

Nach Abschluss der Versuchsphase und nach Erfüllung der technischen
Voraussetzungen sollen diese Informationen parallel zu ihrer Verbreitung per
E-Mail in identischem Wortlaut auch auf der Internet Homepage des EDA
veröffentlicht werden.