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Bericht der Arbeitsgruppe Internationaler Kulturgütertransfer liegt vor

Pressemitteilung 26. August 1998

Bericht der Arbeitsgruppe Internationaler Kulturgütertransfer liegt vor

Der Bundesrat hat vom Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe
Internationaler Kulturgütertransfer Kenntnis genommen und das Eidgenössische
De-partement des Innern (EDI) ermächtigt, diesen zu publizieren. Gestützt
auf den Bericht hat der Bundesrat das EDI beauftragt, eine Botschaft zur
UNESCO-Konvention 1970 auszuarbeiten sowie die internationale Entwicklung
zur Ratifikation der Unidroit-Kon-vention zu überprüfen.
Am 17. Juni 1996 beschloss der Bundesrat, die Unidroit-Kon-ven-tion vom 24.
Juni 1995 über gestohlene oder illegal ausgeführte Kul-tur-güter zu
un-ter--zeichnen. Gleich-zeitig setzte er die interdepartementale
Arbeitsgruppe Internationaler Kulturgüter-transfer unter der Leitung der
Generalsekretärin des EDI, Claudia Kaufmann, ein und beauftragte diese mit
der Fein--ab-klärung juristischer Aspekte im Zusammenhang mit der
UNESCO-Konvention vom 14. November 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur
Verhütung der un-zu-läs-si-gen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von
Kulturgut und der Unidroit-Konvention.
Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeiten abgeschlossen und die Ergebnisse im nun
vorlie-genden Bericht festgehalten. Die Abklärungen der Arbeitsgruppe, die
sich auf verschiedene Gutachten namhafter Rechtsexperten stützen, zeigen,
dass einer Ratifikation sowohl der UNESCO-Konvention 1970 als auch der
Unidroit-Konvention weder verfassungs- noch privatrechtliche Schranken
entgegenstehen.
Der Bundesrat hat den Bericht der Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen und
das EDI ermächtigt, diesen Bericht zu publizieren. Gleichzeitig hat er das
EDI mit den Vorbereitungsarbeiten für die Botschaft zur UNESCO-Konvention
1970, die auch die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen auf nationaler
Ebene beinhalten wird, beauftragt. Ein Entscheid zur Ratifikation der
Unidroit-Konvention ist für den Bundesrat heute verfrüht: Das EDI ist aber
beauftragt worden, die internationale Entwicklung zu beobachten und zu
gegebener Zeit dem Bundesrat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Beilage:
Internationaler Kulturgütertransfer - Bericht der Arbeitsgruppe
Auskünfte:
Andrea F. G. Raschèr, Rechtsdienst des Bundesamtes für Kultur
Tel. 031/ 322 86 08; e-mail: andrea.rascher@mbox.bak.admin.ch