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Vernehmlassung Medizinalberufegesetz

Medienmitteilung Bern, 19. August 1998

Vernehmlassung Medizinalberufegesetz

Bundesrat beschliesst Erarbeitung einer Weiter- und Fortbildungsregelung für
medizinische Berufe
Der Bundesrat hat vom Ergebnis der Vernehmlassung zum Vorentwurf eines
Bundesgesetzes über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der medizinischen
Berufe Kenntnis genommen und die Erarbeitung einer Weiter- und
Fortbildungsregelung im Hinblick auf eine Sammelbotschaft für den
bilateralen Vertrag mit der EU beschlossen. Im Gesetzesentwurf soll die
Chiropraktik als neuer Medizinalberuf Eingang finden. Der Entwurf strebt
eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung an durch eine
gesetzliche Regelung der Weiter- und Fortbildung der Medizinalpersonen. Er
bildet die gesetzliche Grundlage für die Freizügigkeit der schweizerischen
Medizinalberufe im Rahmen des freien Personenverkehrs. Die gesetzliche
Grundlage ist nötig für eine staatliche Anerkennung der bisher von privaten
Berufsverbänden verliehenen Fachtitel.
Die Ergebnisse der von Mitte Dezember 1997 bis Mitte März 1998
durchgeführten Vernehmlassung zu einem Vorentwurf für ein
Medizinalberufegesetz liegen vor. Total gingen 125 Stellungnahmen ein, davon
69 von offiziell begrüssten Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten.
Gestützt darauf beauftragt der Bundesrat das Departement des Innern mit der
Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs für die Weiter- und Fortbildung im
Hinblick auf den bilateralen Vertrag mit der EU.
Gesamthaft fand der Vorentwurf ein positives Echo. Insbesondere seine
EG-kompatible Ausgestaltung und die staatliche Anerkennung von Diplomen und
Fachtiteln stiessen auf uneingeschränkte Zustimmung.
Dagegen wurde die Koordination zwischen Vorentwurf und der im Gange
befindlichen Reform der medizinischen Grundausbildung, bei der das
Freizügigkeitsgesetz überarbeitet wird, als mangelhaft beanstandet. Die
Reform betrifft zum Teil auch den Vorentwurf, indem sie dessen aus dem
Freizügigkeitsgesetz telquel übernommene Ausbildungsbestimmungen ändert und
überdies eine Anpassung der Weiter- und Fortbildungsregelungen erfordert. Um
Doppelspurigkeiten zu vermeiden, soll die Ausbildungsregelung
ausschliesslich im Rahmen der zur Zeit laufenden Studienreform geschehen.
Für den Fall, dass der Vertrag mit der EU nicht zustande kommt, sollen dem
Bundesrat und dem Parlament die Studienreform und die Weiterbildungs- und
Fortbildungsregelung als gemeinsames Gesetz unterbreitet werden.
Einzelne Themen wurden kontrovers beurteilt. Auf Widerstand stiess
beispielsweise die vorgeschlagene Erweiterung der Liste der Medizinalberufe,
wo die Psychologie stark umstritten war und die Osteopathie auf überwiegende
Ablehnung stiess. Auch die Sonderregelung für die Zulassung zur
Weiterbildung in Psychotherapie wurde von zahlreichen Stellungnehmenden
zurückgewiesen. Der Bundesrat hat deshalb beantragt, die Osteopathie nicht
als universitären Medizinalberuf zu anerkennen und die Anforderungen an das
Psychologiestudium und an die Weiterbildung in Psychotherapie im Rahmen
eines separaten Psychotherapiegesetzes zu regeln. Ebenfalls Anlass zu
Bemerkungen gab das zwingende Erfordernis eines Fachtitels für die
Praxiszulassung. Die Zahn- und Veterinärmedizin sowie die Pharmazie, die nur
vereinzelt Fachtitel kennen, lehnen es als ungerechtfertigt ab. Bei der
Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs wird geprüft, wie die Regelung der
Praxiszulassung mit den Erfordernissen in der EU besser koordiniert werden
und auf welche Weise sie den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen
Medizinalberufe besser entsprechen kann.
Der Bericht wird den Vernehmlassenden direkt zugestellt.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Erika Schmidt, Leiterin Abteilung Recht, Bundesamt für Gesundheit, Telefon
031 322 96 12