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Präsidium für Olympia-Kandidatur: grünes Licht für Bundesrat Ogi

Präsidium für Olympia-Kandidatur: grünes Licht für Bundesrat Ogi

Der Bundesrat hat dem Wunsch der Organisatoren stattgegeben und Bundesrat Adolf
Ogi ermächtigt, das Präsidium des "Vereins für die Olympischen Winterspiele
2006", das heisst des Kandidaturkomitees, zu übernehmen. Mit seinem Entscheid
unterstreicht der Bundesrat die Bedeutung, die er dieser Kandidatur für unser
Land beimisst. Er ist überzeugt, damit einen Beitrag zur Optimierung der
Chancen der Kandidatur zu leisten. Die Wahl soll an der Generalversammlung des
Vereins vom 29. August 1998 erfolgen. Das Mandat wäre zeitlich beschränkt bis
zur Vergabe der Olympischen Winterspiele 2006 vom 19. Juni 1999 in Seoul.

In einem Schreiben vom 18. Juli 1998 hatte das für die Kandidatur Sion 2006
verantwortliche Komitee den Bundesrat gebeten, eine solche Bewilligung zu
erteilen, nachdem Joseph S. Blatter das Präsidentenamt wegen der Wahl an die
Spitze der FIFA niedergelegt hatte. Das Gesuch wirft juristische und politische
Fragen auf. Juristisch geht es um die Frage, ob die Bewilligung mit dem neuen
Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) vereinbar ist.

In einem Kurzgutachten gelangt das Bundesamt für Justiz zum Schluss, die
Mitgliedschaft im Bundesrat sei mit dem genannten Präsidium während der
Kandidaturphase vereinbar. In der blossen Promotion von Sitten als
Austragungsort der Olympischen Spiele könne keine wirtschaftliche Tätigkeit im
Sinn von Art. 60 Abs. 2 RVOG erblickt werden. In der Phase der Kandidatur, um
die es hier einzig gehe, ziele die Tätigkeit der Vereinigung nicht auf einen
unmittelbar greifbaren wirtschaftlichen Vorteil. Die Zeitdauer des Vereins und
damit auch des Präsidentenamts sei von vornherein begrenzt. Die zu erwartende
zeitliche Belastung sei somit unter rechtlichen Aspekten nicht relevant. Alles
in allem scheine das Amt des Präsidenten trotz der verschiedenen Obliegenheiten
und Befugnisse eher mit einem Ehrenamt als einer operativ leitenden Funktion
vergleichbar zu sein. Zudem seien die Entscheidungen über eine finanzielle
Unterstützung der Kandidatur durch den Bund ohnehin bereits getroffen worden.

Nachdem die rechtliche Zulässigkeit der Uebernahme des Präsidiums geklärt war,
gelangte der Bundesrat zum Schluss, dass die Bewilligung in Anbetracht der
Bedeutung für unser Land auch politisch gerechtfertigt sei. Bundesrat Adolf Ogi
verfüge im Weltsport über die nötigen persönlichen Kontakte, um der Kandidatur
von Sitten das entsprechende politische Gewicht zu verleihen. Bundeskanzler
François Couchepin teilte dem Komitee heute den Entscheid schriftlich mit und
bemerkte, der Bundesrat hoffe damit die Anstrengungen noch vermehrt zu
unterstützen, welche das Komitee unternommen habe, damit diese grosse
Veranstaltung Sitten, dem Wallis und der ganzen Schweiz übertragen werde.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

19. August 1998