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Botschaft und Bericht über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit Osteuropa und den Staaten der GUS

Pressemitteilung				      Bern, 19. August 1998

Botschaft und Bericht über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit
mit Osteuropa und den Staaten der GUS

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. August 1998 die Botschaft über die
Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit Osteuropa und den Staaten der
GUS zuhanden des Parlaments verabschiedet. Er beantragt mit dieser Botschaft
einen dritten Rahmenkredit im Umfang von 900 Millionen Franken mit einer
Laufzeit von mindestens vier Jahren. Die beiden für die schweizerische
Osteuropa-Zusammenarbeit zuständigen Ämter, die Direktion für Entwicklung und
Zusammenarbeit (DEZA) und das Bundesamt für Aussenwirtschaft (BAWI), sollen
damit die Mittel zugesprochen erhalten, um ihre Programme zur Unterstützung
der Staaten Osteuropas und der GUS weiterhin umzusetzen. Die Mittel aus dem
zweiten Rahmenkredit dürften voraussichtlich Mitte 1998 erschöpft sein.
Die Osteuropa-Zusammenarbeit ist integraler Bestandteil der schweizerischen
Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik. Ihre gesetzliche Grundlage besteht im
Bundesbeschluss vom 24. März 1995. Dieser ist auf zehn Jahre befristet. In der
nun vorliegenden dritten Botschaft befasst sich der Bundesrat mit der
politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung Osteuropas
in den letzten Jahren. In einem zweiten Teil erläutert er die Ausrichtung und
Instrumente der verstärkten Zusammenarbeit unter dem geplanten neuen
Rahmenkredit für die Jahre 1999 - 2002. Danach wird die technische
Zusammenarbeit ihre Programme in den Ländern Polen, Tschechien, Slowakei und
Ungarn bis Ende 1999 beenden und sich angesichts des enormen Bedarfs in den
Ländern Südosteuropas auf die Unterstützung dieser Staaten und auf ausgewählte
Länder der GUS konzentrieren. Die finanzielle Zusammenarbeit wird sich in
Zukunft noch stärker in Südosteuropa und in den Ländern der GUS engagieren,
jedoch in den Bereichen Handels- und Investitionsförderung und Umwelt
weiterhin in Mitteleuropa gezielt eingesetzt werden.

Der Bundesrat hat ebenfalls seinen Bericht über die verstärkte Zusammenarbeit
mit Osteuropa und der GUS unter dem zweiten Rahmenkredit 1992 - 1997  zuhanden
des Parlaments verabschiedet. Artikel 17 des erwähnten Bundesbeschlusses vom
24. März 1995 verpflichtet den Bundesrat zur jährlichen Rechenschaft gegenüber
dem Parlament. Der vorliegende Bericht informiert nicht nur über die
Aktivitäten des vergangenen Jahres 1997, sondern legt eine vertiefte
Rechenschaft über die gesamte Periode seit Beginn des zweiten Rahmenkredites
(1992 - 1997) ab. Die Bilanz der bisherigen Zusammenarbeit fällt überwiegend
positiv aus. Es konnte ein Klima des Vertrauens aufgebaut, Goodwill für die
Schweiz geschaffen und eine Basis für weitere aussenpolitische und
aussenwirtschaftliche Beziehungen gelegt werden. Die Osteuropa-Zusammenarbeit
der Schweiz hat sich professionalisiert und arbeitet heute mit einer klaren
Schwerpunktsetzung.

Weitere Auskünfte: Reinhard Voegele, Abt. für Zusammenarbeit mit Osteuropa und
der GUS, DEZA: Tel 031 322 44 10 oder E-Mail: reinhard.voegele@deza.admin.ch
BAWI: Jörg Al. Reding, Tel. 324 08 75

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FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN          VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT