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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Erklärung des Bundesrates vom 13. August 1998

Erklärung des Bundesrates vom 13. August 1998

Der Bundesrat hat heute zur Kenntnis genommen, dass zwischen CS Group, UBS AG
und den amerikanischen Klägern in der vergangenen Nacht ein Vergleich
abgeschlossen werden konnte. Er hofft, dass dieser Vergleich die in den letzten
Monaten angespannte Situation beruhigt und den guten wirtschaftlichen
Beziehungen förderlich ist. Der genaue Inhalt des Vergleichs ist noch nicht
bekannt. Der Bundesrat hat immer betont, dass das Aushandeln eines solchen
Vergleichs Sache der betroffenen Parteien ist. Er hat entsprechend nicht an den
Verhandlungen teilgenommen, weshalb die Schweizerische Eidgenossenschaft durch
den Vergleich zu nichts verpflichtet ist. Er behält sich eine ausführlichere
Stellungnahme vor, sobald er Gelegenheit hat, Text und Umstände des Vergleichs
näher zu analysieren. Im übrigen wird der Bundesrat den bisher eingeschlagenen
Weg weitergehen.

13.8.1998