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Verordnung über die Dauer der Militärdienstpflicht geändert

3003 Bern, 8. April 1998

Pressemitteilung

Verordnung über die Dauer der Militärdienstpflicht geändert

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Dauer der Militärdienstpflicht (VDM)
geändert. Die Teilrevision tritt am 1. Mai 1998 in Kraft. Sie beinhaltet
Anpassungen an das Militärgesetz, die Armeeorganisation und an die
Verwaltungsreform EMD 95 bezüglich Zuständigkeiten der militärischen Amts- und
Kommandostellen. Sie enthält zudem Anpassungen an das übrige Verordnungsrecht
im Bereich der Militärdienstpflicht.

Das Personal der neuen Unternehmen Schweizerische Post und Swisscom (vorher PTT
Telecom und Fernmeldedirektionen der PTT) untersteht nach wie vor der
verlängerten Militärdienstpflicht bis zum 52. Altersjahr. Kaderangehörige
dieser beiden Unternehmen sowie neu auch solche anderer Anbieterinnen von
Fernmeldediensten, die militärische Funktionen in der Telecombrigade 40
bekleiden, können und müssen diese Funktion ausüben, bis sie aus der zivilen
Kaderposition ausscheiden.

Neu soll eine weitere Verwendung nach Erfüllung der Militärdienstpflicht (ab
dem 53. Altersjahr und mit schriftlichem Einverständnis) auch möglich sein für
Angehörige der Armee, die in den Stäben Bundesrat oder als sogenanntes
Dienstpersonal (z.B. Ausbilder) in der Personalreserve eingeteilt sind.

Die Teilrevision der VDM hat keinen Zusammenhang mit den Arbeiten im Rahmen des
Optimierungsprogrammes PROGRESS des VBS.