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Rüstungsunternehmen des Bundes auf dem Weg zu Aktiengesellschaften

3003 Bern, 25. März 1998

Pressemitteilung

Bundesrat setzt Gesetz in Kraft und trifft personalrechtliche Entscheide

Rüstungsunternehmen des Bundes auf dem Weg zu Aktiengesellschaften

Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Rüstungsunternehmen des Bundes auf
den 1. Mai 1998 in Kraft gesetzt und eine Verordnung zur Überführung der
Dienstverhältnisse in privatrechtliche Anstellungsverträge verabschiedet.
Gleichzeitig hat er die Aufnahme der zu gründenden Aktiengesellschaften in die
Pensionskasse des Bundes ermöglicht.

Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes auf den 1. Mai 1998 und der gleichzeitigen
Verabschiedung der Verordnung über die Umwandlung der öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnisse in Anstellungsverträge nach Obligationenrecht hat der
Bundesrat die formellen Voraussetzungen für eine Aufnahme der operativen
Tätigkeiten der Unternehmen in ihrer neuen Rechtsform auf den 1. Januar 1999
geschaffen. Für die Mitarbeiter sieht die Verordnung des Bundesrates, die unter
Einbezug der Personalverbände vorbereitet worden ist, eine sozialverträgliche
Uebergangsregelung bis Ende des Jahres 2000 vor. Konkret ist für diese Zeit
eine weitgehende Besitzstands- und Beschäftigungsgarantie sowie ein vorläufiger
Verbleib in der Pensionskasse des Bundes garantiert.

Parallel prüfen die Unternehmen die Einbettung der privatrechtlichen
Arbeitsverhältnisse in den Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags sowie eine
Optimierung der Personalvorsorge.

Die eidgenössischen Räte haben das Bundesgesetz über die Rüstungsunternehmen
des Bundes am 10. Oktober 1997 verabschiedet. Die Referendumsfrist lief Ende
Januar 1998 unbenutzt ab. Das Gesetz bildet die Voraussetzung zur Überführung
der Rüstungsunternehmen des Bundes von unselbständigen öffentlich-rechtlichen
Anstalten in Aktiengesellschaften des privaten Rechts, eingebunden in eine
Holdingstruktur. Mit der neuen Rechtsform sollen die Rüstungsbetriebe einen
grösseren unternehmerischen Handlungsspielraum erhalten, ihre Allianzfähigkeit
verbessern und so besser auf die rückläufige Auftragslage im Militärbereich
reagieren können.