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Die Schweiz kündigt das Sitzabkommen mit der Intern. Organisation für Strassenverkehr

Pressemitteilung			      Bern, 9. April 1998

Die Schweiz kündigt das Sitzabkommen mit der Internationalen Organisation für
Strassenverkehr

Der Bundesrat hat während seiner Sitzung vom 8. April 1998 beschlossen, das
Abkommen, das am 7. Juli 1995 mit der Internationalen Organisation für
Strassenverkehr zur Festlegung des rechtlichen Status der Organisation in der
Schweiz (Sitzabkommen) abgeschlossen wurde, zu kündigen. Diese Kündigung wird
zwei Jahre nach der Notifizierung bei der Strassenverkehrsorganisation, d.h.
im April 2000, wirksam werden.

Die Internationale Organisation für Strassenverkehr wurde 1994 in Genf von der
Gemeinschaft unabhängiger Staaten, mit Ausnahme von Russland, gegründet mit
dem Ziel, die Probleme des Strassenverkehrs in den Mitgliedstaaten der
Organisation zu reglementieren, eine gemeinsame Politik und Gesetzgebung in
bezug auf den Strassenverkehr zu bestimmen sowie die Kriminalität in diesem
Bereich zu bekämpfen. Seit mehr als einem Jahr ist die Funktionstätigkeit der
Organisation aufgrund interner Meinungsverschiedenheiten und der herrschenden
Uneinigkeit zwischen den Mitgliedstaaten stark in Mittleidenschaft gezogen
worden. Diese Probleme behindern den normalen Betrieb der Organisation und
schaden dem Ruf von Genf als Zentrum internationaler Zusammenarbeit.

Die Schweizer Behörden haben seit 1997 mehrmals von der
Strassenverkehrsorganisation und von ihren Mitgliedstaaten die Ergreifung
konkreter Massnahmen gefordert, um die Probleme der Organisation zu beheben,
damit sie sich ihren Aufgaben, die sie in ihren Statuten festgelegt hat,
widmen kann. Da die Schweizer Behörden seither keine Verbesserung der
Situation feststellen konnten, hat der Bundesrat beschlossen, vom Sitzabkommen
mit der Strassenverkehrsorganisation unter Anwendung von Artikel 29 des
besagten Abkommens, zurückzutreten.

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