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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Eröffnung einer Untersuchung betreffend den Vertrieb von Medikamenten

PRESSEMITTEILUNG

Eröffnung einer Untersuchung betreffend den Vertrieb von Medikamenten

Die Wettbewerbsbehörde hat die Eröffnung einer Untersuchung über die
Branchenregelungen im Medikamentenvertrieb beschlossen. Nach eingehenden
Abklärungen ist die Wettbewerbskommission zum Schluss gekommen, dass
Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es sich bei der Marktordnung der Sanphar
(ehemals Réglementation) um ein Preiskartell handelt. Aufgrund der
Marktordnung scheint der Wettbewerb im Vertrieb von Medikamenten
weitestgehend beschränkt zu werden.

Gegenstand der Untersuchung bildet die Fixierung der Margen auf allen Stufen
des Vertriebs von Medikamenten (Hersteller und Importeure, Grossisten,
Fachhandel). Die Margen der in der Schweiz registrierten Medikamente
berechnen sich entweder mittels der Margenordnung der Sanphar oder aufgrund
der Normen des Schweizerischen Apothekervereins (SAV).

Ergänzend zur Untersuchung wird sich die Wettbewerbsbehörde dieses Jahr mit
öffentlich-rechtlichen Bestimmungen befassen, welche den Arzneimittelmarkt
regeln. Die Kommission könnte in diesen Fällen zuhanden von Bund und
Kantonen Empfehlungen über die wettbewerbskonforme Ausgestaltung von
Rechtsnormen aussprechen.

Bern, 28. April 1998

WETTBEWERBSKOMMISSION
Sekretariat

Auskunft:
Margareta Lauterburg, Vizedirektorin, Tel. 031/324‘96‘80