Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Neue Rechtsgrundlage für die Meteorologie und die Klimatologie

Medienmitteilung 22.4.98
Neue Rechtsgrundlage für die Meteorologie und die Klimatologie
Ein neues Bundesgesetz über die Meteorologie und Klimatologie (MetG) soll
die nötigen rechtlichen Grundlagen für eine zukunftsorientierte
Dienstleistungserbringung im Me-teobereich schaffen. Die Schweizerische
Meteorologische Anstalt (SMA) erhält mit dem neuen Gesetz die notwendigen
organisa-torischen Freiheiten für die konkrete Umsetzung.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. April 1998 vom Ergebnis des
Vernehmlassungs-verfahrens zum Entwurf eines neuen Meteogesetzes Kenntnis
genommen und die Botschaft und den Gesetzesentwurf zu Handen der Eidg. Räte
gutgeheissen.
Grundzüge der Vorlage
Gegenüber dem bisherigen Gesetz aus dem Jahr 1901 bewirkt die neue Vorlage
insbesondere folgende Neuerungen:
Das Gesetz ist nicht mehr wie bisher ein Organisationsgesetz eines
Bundesamtes; es verankert vielmehr in erster Linie die Aufgaben des Bundes
in den Bereichen Meteorologie und Klimatologie. Damit werden die
organisatorischen Handlungsspielräume von Bundesrat und Departement
vergrössert und eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage zur Erbringung
erweiterter Dienst-leistungen auf kommerzieller Basis geschaffen. Der
Abschluss internationaler Abkommen wird vereinfacht.

Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Der Revisionsbedarf des aus dem Jahr 1901 stammenden Gesetzes wird von der
grossen Mehrheit der Vernehmlasser ausdrücklich bestätigt und von keiner
Seite bestritten. Die grund-sätzliche Stossrichtung der Vorlage, die
bisherigen Bundesaufgaben im Bereich Meteorologie und Klimatologie weiterhin
durch ein Bundesamt wahrnehmen zu lassen, diesem aber moderne
Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung zu verschaffen und es
gleichzeitig gesetzlich zu ermächtigen, in einem begrenzten Bereich unter
Wettbewerbsbedingungen Dienstleistungen kommerziell anzubieten, wird von der
grossen Mehrzahl der Vernehmlassungsteilnehmer unter-stützt. Die
Wettbewerbskommission ist ebenfalls der Auffassung, dass die vorgesehenen
Be-stimmungen im Gesetz, die vorhandenen Vorgaben im Leistungsauftrag sowie
die Aufsicht durch das Departement des Innern genügende Voraussetzungen
dafür bieten, dass der Wettbewerb im Meteobereich gesichert ist.
Kritisiert und abgelehnt wird die Vorlage durch den Schweizerischen Handels-
und Industrieverein (SHIV), den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV)
(der sich dem SHIV anschliesst) sowie durch zwei private Meteofirmen. Diese
verlangen einen Verzicht des Bundes auf derartige Tätigkeiten, eine
Privatisierung des kommerziellen Bereichs oder aber eine Privatisierung
aller heute vom Bund im Meteobereich wahrgenommenen Aufgaben.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Weitere Auskünfte erteilen:
Dr. Thomas Gutermann, Direktor SMA. Tel. 01 256 93 51
Peter Morscher, Sektionschef Stab und Dienste, Tel. 01 256 92 22