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Invalidenversicherung: Ein neues Konzept für Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe ab 2001

Pressemitteilung 22. April 1998
Invalidenversicherung:
Ein neues Konzept für Beiträge an Organisationen der privaten
Behindertenhilfe ab 2001
Der Bundesrat hat in einer Aussprache die Prinzipien eines neuen Konzepts
für Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe diskutiert und
das Eid-genössische Departement des Innern mit den notwendigen
Ver-ord-nungs-änderun-gen beauftragt. Ab dem Jahre 2001 beschränkt das neue
Sub-ventions-system den Kreis der Beitragsempfängerinnen auf nationale und
sprach-regionale Dachorganisa-tionen. Diese können die zu erbringenden
Lei-stungen an andere private Organisa-tionen der Behindertenhilfe
delegieren.
Mit dem neuen System - welches auf Empfehlungen der
Geschäftsprüfungskom-mission des Ständerates basiert und in Zusammenarbeit
mit Mitgliedern einzelner Organisatio-nen und unter Einbezug der Kantone
erarbeitet worden ist - werden die direkten Ge-sprächspartnerinnen des
Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) auf nationale und sprachregionale
Dach-organisationen beschränkt. Um den Vollzug zu verbessern, wer-den
sogenannte Leistungsverträge eingeführt, die zwischen dem BSV und den
Dachor-ganisationen abgeschlossen werden. Mit diesem Instrument werden die
Bedürfnisse der Invaliden und die entsprechenden Leistungen der
Dachorganisationen differenziert und transparent definiert. Das ermöglicht
einer-seits eine bedarfsgerechte Finanzierung und andererseits eine wirksame
Kontrolle der erbrachten Leistungen.
Die Dachorganisationen können unter Berücksichtigung der bereits bestehenden
Strukturen zu erbringende Leistungen an andere Organisationen delegieren.
Diese erhalten somit indirekt Beiträge der Invalidenversicherung (IV). Die
Beziehungen zwi-schen der Dachorganisation und den ausführenden
Organisationen sowie die fi-nanzielle Abgeltung der Leistung sind
vertraglich festzulegen.
Die Finanzierung der Leistungen der privaten Dachorganisationen durch die
IV er-folgt in Zukunft während des laufenden Geschäftsjahres und durch im
voraus ver-einbarte -Pauschalbeiträge. Da die Umstellung des
Finanzierungssystems die Rechnung der IV belastet, hat der Bundesrat einen
finanziellen Rahmen für die Jahre 1999 bis 2002 vor-gegeben.
Die wichtigsten Vorteile des neuen Beitragssystems in Kürze:
- Der Überblick über die Leistungserbringung im Bereich der privaten
Behin-der-tenhilfe der gesamten Schweiz wird erleichtert.
- Die Transparenz des Vollzugs wird für alle Beteiligten vergrössert.
- Qualität und Wirkung einer Dienstleistung können besser beurteilt werden.
- Die Beitragsleistung der IV erfolgt während des laufenden Geschäftsjahres.
- Die Kostenentwicklung wird steuerbar.
Wie im heutigen System soll auch inskünftig die private Initiative über die
Ent-wick-lung des notwendigen Angebotes entscheiden. Die IV greift jedoch
neu bei allfälli-gen Über-schneidungen und Doppel-spurigkeiten ein.
Das neue Beitragssystem ist mit dem bisherigen Stand des Projektes
"Aufgaben-tei-lung zwischen Bund und Kantonen" kompatibel. Es wird in dem
Sinne umge-setzt, als es nicht nur als  wesentliche Optimierung des
bestehenden Vollzuges, sondern auch als Vorstufe der Realisierung der
"Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen" gelten kann. Das Projekt
"Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen"geht zur Zeit davon aus, dass
die IV im Bereich der privaten Behinder-tenhilfe nur noch Leistungen
mitfinan-ziert, die nationalen oder überregionalen Charakter haben.
Inwieweit die Leistungsverträge der IV mit Dachorganisationen auch von
einzelnen Kantonen mitunterzeichnet werden können, muss noch juristisch
abgeklärt werden.
Da der bevorstehende Systemwechsel mit einer grossen Umstrukturierung
verbun-den ist, wird den Organisationen eine Übergangszeit bis zum Jahr 2001
einge-räumt. Das neue Beitragssystem kann allerdings auf freiwilliger Basis
bereits ab 1999 reali-siert wer-den.

 EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
 Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: 031/ 322 91 18   Heiner Waehry, Sektionschef
BSV, Abteilung Invalidenversicherung
Sektion Private Organisationen und Hilfsmittel