Abschluss eines Abkommens zwischen der Schweiz und Irland über Soziale Sicherheit
Medienmitteilung 22-4-1998
Abschluss eines Abkommens zwischen der Schweiz und Irland über Soziale
Sicherheit
Der Bundesrat hat den eidgenössischen Räten ein Abkommen über Soziale
Sicherheit mit Irland unterbreitet. Es wurde am 11 Dezember 1997
unterzeichnet. Irland war der einzige Mitgliedstaat der Europäischen Union,
mit welchem die Schweiz noch keine Vereinbarung in diesem Bereich
abgeschlossen hatte.
Der Vertrag bringt eine weitestmögliche Gleichbehandlung der
Staatsangehöri-gen der beiden Vertragsstaaten. Er gewährleistet insbesondere
auch die Aus-landszahlung der Renten. Der sachliche Geltungsbereich des
Abkommens umfasst schweizerischerseits die Gesetzgebung über die Alters-,
Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie eine Bestimmung über die
Krankenversiche-rung. Auf irischer Seite finden sich entsprechende
Regelungen.
Der Vertrag wird nach Abschluss der innerstaatlich vorgesehenen
parlamenta-rischen Genehmigungsverfahren und nach der Ratifizierung durch
die beiden Regierungen in Kraft treten.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
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Auskünfte: Tel. 031 / 322 90 85
Alessandra Prinz
Abteilung Internationale Angelegenheiten
Bundesamt für Sozialversicherung
Beilage: Botschaft