Gentechnologie Bundesrätin Ruth Dreifuss, Vorsteherin des EDI, und die Bundesräte Pascal Couchepin und Moritz Leuenberger, Vorsteher des EVD und des UVEK rufen zur Ablehnung der Gen-Schutz-Initiative auf
PRESSEMITTEILUNG
Gentechnologie
Bundesrätin Ruth Dreifuss, Vorsteherin des EDI, und die Bundesräte Pascal Couchepin
und Moritz
Leuenberger, Vorsteher des EVD und des UVEK rufen zur Ablehnung der Gen-Schutz-
Initiative auf
Nein zu Verboten, Ja zu vernünftigen und transparenten, auf streng ethischen Prinzipien
basierenden Rahmenbedingungen für Forschung und Industrie, die einer verantwortungsbewussten
und zukunftsgerichteten Gesellschaft würdig sind : dies ist nach wie vor die Haltung
des
Bundesrates in der Frage der Regelungen im Bereich der Gentechnologie.
Heute Morgen haben in Bern anlässlich einer Pressekonferenz Bundesrätin Ruth Dreifuss,
Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern, Bundesrat Pascal Couchepin,
Vorsteher
des Volkswirtschaftsdepartements, sowie Bundesrat Moritz Leuenberger, Vorsteher
des
Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die
ablehnende
Haltung des Bundesrates gegenüber der Verfassungsinitiative zur Gentechnologie erneut
bestätigt. Am 7. Juni dieses Jahres wird diese Volksinitiative Bürgerinnen und Bürgern
zur
Abstimmung vorgelegt.
Für den Bundesrat läuft diese Initiative dem Volksentscheid von 1992 zuwider. Damals
haben Volk
und Stände einem Verfassungsartikel zugestimmt, der die Fragen im Zusammenhang mit
der
künstlichen Fortpflanzung beim Menschen und der Gentechnologie allgemein regelt
und
insbesondere das Klonen von Menschen untersagt.
Im Anschluss an diese Abstimmung haben der Bundesrat und das Parlament auf der
Ebene der
Gesetzgebung ein vollständiges Programm erarbeitet. Mit seiner Realisierung verfügt
die Schweiz
weltweit über die strengste Regelung auf dem Gebiet der Gentechnologie. Die Schaffung
einer
Ethikkommission bietet eine zusätzliche Sicherheitsgarantie: sie ist beauftragt,
die Behörden
in allen die ausserhumane Gentechnologie betreffenden Fragen zu beraten und in dieser
Beziehung
der Öffentlichkeit gegenüber volle Transparenz zu gewährleisten.
Die Initiative, über welche wir am kommenden 7. Juni abzustimmen haben, verlangt
demgegenüber
drei Totalverbote, welche Forschungsarbeiten im Bereiche der Gentechnologie in
der Schweiz in
hohem Masse verunmöglichen und sich so in der Forschung und Industrie lähmend auswirken
würden. Der Initiativtext untersagt nämlich:
· Herstellung, Erwerb und Weitergabe genetisch veränderter Tiere;
· die Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und
· die Erteilung von Patenten für genetisch veränderte Tiere und Pflanzen sowie deren
Bestandteile, die dabei angewandten Verfahren und deren Erzeugnisse.
Solche Verbote würden die Forschung in der Medizin sowie bezüglich Tiere und Pflanzen
stark
gefährden. Um Zugang zu den neuesten Forschungsergebnissen zu erhalten, wären Forscher
und
Unternehmer gezwungen, ihre Arbeit ins Ausland zu verlegen. Damit würden Schweizerische
Forschungszentren und die auf dem Gebiete der Gentechnologie führenden Unternehmen
erfolgsversprechender Entwicklungs-möglichkeiten beraubt und Arbeitsplätze verloren
gehen.
Der Bundesrat und das Parlament sind sich der Befürchtungen bewusst, welche die
Gentechnologie
hervorrufen kann. Die seit 1993 in Kraft gesetzten Gesetze und Regelwerke sowie
das zur
Schliessung von Lücken bestimmte Gen-Lex-Programm stellen die angemessene Antwort
darauf dar
und werden von Wissenschaft und Wirtschaft voll unterstützt.
Der Bundesrat ist umgekehrt der Auffassung, dass die von den Initianten verlangten
Verbote es
der Schweiz verunmöglichen würden, auf internationaler Ebene ihren Einfluss geltend
zu machen,
sei es in Industrie, Wissenschaft oder Politik.
Er empfiehlt den Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Gen-Schutz-Initiative am kommenden
7. Juni
abzulehnen.
Bern, den 21. April 1998
Eidgenössisches Eidgenössisches Eidgenössisches Departement
Departement des Inneren Volkswirtschafts- für Umwelt, Verkehr, Energie
departement und Kommunikation