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Bundesrat verabschiedet neues Rechtsinformationskonzept

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat verabschiedet neues Rechtsinformationskonzept

Der Bundesrat hat ein neues Rechtsinformationskonzept gutgeheissen und eine
Verordnung über die elektronische Publikation von Rechtsdaten erlassen. Diese
Neuorientierung im Bereich der elektronischen Form der Veröffentlichung von
Rechtstexten ist infolge der in den letzten Jahren erfolgten enormen
Entwicklung neuer Technologien wie Internet und CD-ROM nötig geworden. Mit
seinem Beschluss hat der Bundesrates eine klare Position der Bundesverwaltung
als staatlicher Anbieter von Rechtsdaten gegenüber den Ansprüchen Dritter zum
Bezug von Rechtstexten ab Internet oder auf Datenträgern festgelegt. Die
Bundesverwaltung wird angehalten, Rechtstexte nicht nur auf Papier, sondern
auch in elektronischer Form abzugeben.

Das bisher geltende Konzept des Bundes für die elektronische Publikation von
Rechtsdaten von 1984 hat in der Pionierzeit der elektronischen Publikation alle
Kräfte in einem gemeinsamen Förderverein vereint. Wegen der inzwischen
eingetretenen Veränderungen der technischen und finanziellen Rahmenbedingungen
sowie der steigenden Probleme mit dem bisherigen Konzept hat der Bundesrat vor
drei Jahren die Anpassung dieses Konzeptes an die veränderten Rahmenbedingungen
veranlasst. Die daraufhin erarbeitete Studie Schweizerisches
Rechtsinformationssystem schlägt eine klare Aufgabenteilung zwischen
öffentlicher Hand und Privatwirtschaft bei der elektronischen Veröffentlichung
von Rechtstexten vor. Die zur Studie durchgeführte Vernehmlassung bei Kantonen
und einzelnen Organisationen hat ein überwiegend positives Echo zu diesem
Vorschlag ergeben.

Mit dem nun erfolgten Beschluss des Bundesrates wird das neue Konzept in die
Praxis überführt. Die Umsetzung erfolgt einerseits rechtsverbindlich in Form
einer Verordnung, anderseits durch interne Aufträge und Massnahmen, die dafür
sorgen, dass der Bund die ihm obliegende Grundversorgung der Oeffentlichkeit
mit Rechtstexten in elektronischer Form erbringt, sowie durch Koordination und
Zusammenarbeit des Bundes mit den anderen Anbietern von Rechtstexten.

Mit der Gutheissung des neuen Konzeptes ist es nun möglich, die Systematische
Sammlung des Bundesrechts (SR) - vorerst beschränkt auf die Erlasse des
Landesrechts (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen) - in
elektronischer Form zu veröffentlichen. Zurzeit wird noch geprüft, ob mit der
offiziellen Einführung des online-Angebotes die SR unentgeltlich oder gegen
Entgelt konsultiert werden kann.

Es gehört mit zu den Zielen des neuen Konzeptes und der verabschiedeten
Verordnung, durch eine klare Aufgabenteilung die private Informationswirtschaft
als Drittanbieter von staatlichen Rechtsdaten zu fördern und private
Investitionen auszulösen. Neben den eher herkömmlichen privaten Publikationen
steht das ganze weite Feld neuer Formen von Informationsvermittlung wie
beispielsweise Lernprogramme oder entscheidunterstützende Systeme
privatwirtschaftlicher Betätigung offen.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

21. April 1998

Auskunft:
Sektion Allgemeines Recht, Laurenz Rotach,
Tel. 031 322 37 38