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Zweite bundesrätliche Diskussion zur Sozialpolitik - Bundesrat setzt Leitplanken für die Zukunft der

Pressemitteilung 8. April 1998

Zweite bundesrätliche Diskussion zur Sozialpolitik
Bundesrat setzt Leitplanken für die Zukunft der
Sozialversicherungen

Der Bundesrat hat die Diskussion zur Zukunft der schweizerischen
Sozialpoli-tik weitergeführt: Vor dem Hintergrund des im Februar in einer
er-sten Runde behandelten Berichtes der 'Interdepartementalen Arbeits-gruppe
Finanzie-rungsperspektiven der Sozialversicherungen 2' (IDA FiSo 2) sowie
konkreter Vor-schläge des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zur
11. Revison der AHV, zur ersten Revision des Bundesgesetzes über die
berufliche Vorsorge (BVG), zur 6. Revision des Bundesgesetzes über die
Erwerbsersatzord-nung (EOG) und zur Revision der freiwilligen AHV/IV für
Auslandschweizer/innen hat der Bundesrat eine Aussprache geführt. Er hat die
Botschaft zur EO-Revision verabschiedet und für die Konkretisie-rung der
anderen anstehenden Projekte Leitplan-ken ge-setzt. Das EDI wird im Sommer
die Vernehmlassungen zur Re-vision der freiwilligen AHV/IV, zur 11.
AHV-Revison und zur ersten Revision des BVG und eröffnen. Die Botschaften zu
diesen Revisionen werden im nächsten Frühjahr vorliegen.

Diskussion IDA FiSo-2 Bericht
Der Bundesrat verzichtet bewusst darauf, sich für eines der drei
Leistungsszenarien auszusprechen. Er wird im Bewusstsein, dass der Spielraum
für einen Leistungsausbau wie für einen Leistungsabbau gering ist, bei
künftigen Revisionsvorlagen in jedem Sozialversicherungszweig
sozialverträgliche Rationalisierungs- und Einsparpotentiale prüfen. Damit
soll der Über-gang von der bisherigen Aufbau- zu einer nachhaltigen
Konsolidierungsphase vollzo-gen und das schweizerische
Sozialverssicherungssystem, das sich in den letzten Jahrzehnten bewährt hat,
in ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen Leistungen und Finanzierung
gebracht werden. Für diese grund-sätzliche Systemerhaltung werden allenfalls
auch gezielte Leistungsverbesserun-gen geprüft werden können, soweit die
Finanzierung garantiert ist. Der Vollzug der Sozialversicherungen soll
möglichst effizient und ko-stengünstig durchgeführt werden.
In Sachen Finanzierung der Sozialversicherungen blieb im Bundesrat
unbestritten, dass die heutige Mischfinanzierung der Sozialversicherungen
beizubehalten ist, denn die Kombination von mehreren Finanzierungsquellen
(Lohnprozente, Steuern) bietet Gewähr für eine grösstmögliche Stabili-tät.
Die zur Erhaltung des Leistungsni-veaus in den Sozialversicherungen in jedem
Fall erforderlichen Mehreinnahmen sollen be-vorzugt über die Mehrwertsteuer
erhoben werden. Längerfristig schliesst der Bundesrat nicht aus, dass
Erträge aus einer allfälligen En-ergiesteuer für die So-zial-versicherungen
einzusetzen sind.
 Das EDI wird - in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepar-tement und dem Eidgenössischen Finanzdepartement -
beauftragt, vor dem Hintergrund der bundesrätlichen Leitplanken zur 11. AHV-
bzw. 1. BVG-Revision, eine breite Konsultation zur Frage der sachgerechten
Fianzierungsart der einzelnen Sozialversicherungszweige durchzuführen. Dabei
sind die Ergebnisse der vom EDI bereits ge-führ-ten Aussprachen mit
Parteien, Sozialpartnern und Kantonen einzubezie-hen. In die-sen Aussprachen
herrschte praktisch Einhelligkeit darüber, dass für die Finanzie-rung von
AHV und IV zusätzliche Mittel notwendig sind und dass dazu ein Rückgriff auf
die Mehrwertsteuer sinnvoll wäre.
Mit der Feststellung, dass sich das Sozialversicherungssystem bewährt hat,
dass sich keine Gesamtreform aufdrängt, geht einher, dass erforderliche
Reformen auf der Ebene der einzelnen Sozialversicherungszweige vorzunehmen
sind:
In der Krankenversicherung ist das Schwergewicht auf den kostendämpfenden
Vollzug des geltenen Systems zu legen, der durch systemkonforme punktuelle
Ge-setzesanpassungen - vgl. auch die laufende Vernehmlassung für eine
Revision des Krankenversicherungsgesetzes - gefördert werden soll. Die
erzielten Einsparungen kommen den Prämienzahler/innen und der öffentlichen
Hand zu Gute und geben keine Rechtfertigung für einen Leistungsausbau in
anderen Sozialversicherungszweigen.
In der Arbeitslosenversicherung geht der Bundesrat davon aus, dass, mit
Ausnahme der Reduktion der Taggelder, alle diejenigen im IDA FiSo 2-Bericht
vorgeschlagenen leistungsreduzierenden Massnahmen weiterverfolgt werden, die
sich mit dem Beschluss des Runden Tisches vom 6. April 1998 zum
Stabilisierungsprogramm '98 vereinbaren lassen.
Für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)  gilt es, ein
Gleichgewicht zwischen Finanzierung und Leistung zu finden, damit die
Stabilität der Altersvor-sorge nachhaltig gesichert ist.

Leitplanken 11. AHV-Revision
Mit der 11. AHV-Revision will der Bundesrat einerseits gesicherte
Finanzierungs-grundlagen für die Alters- und Hinterlassenenversicherung
schaffen und anderer-seits beim Rentenalter und bei der Witwen/Witwerrente
die Rechtsgleichheit von Frau und Mann in der AHV realisieren. Die vom EDI
zu erarbei-tende Vernehmlassungsvorlage hat dabei die vom Bundesrat am 18.
Februar festge-legten Grundsätze  zu berücksichtigen (Beibehaltung der
Mischfi-nanzierung durch Lohn- und Steuermittel) und soll weiter an die
Analysen der IDA FiSo 2 anknüpfen: Insbesondere soll
• das Rentenniveau der ersten Säule unverändert bleiben;
• für Mann und Frau das gleiche ordentliche Rentenalter gelten;
• das Rentenalter flexibilisert werden, wobei die dadurch entstehenden
Mehr-ko-sten teilweise oder ganz durch eine Anpassung des ordentlichen
Rentenalters zu kompensieren sind;
• die Anspruchsberechtigung für Witwenrenten an jene für Witwerrenten
angegli-chen werden; dabei werden flankierende Massnahmen sicherstellen,
dass es für ältere Witwen nicht zu Härtefällen kommt.
• Finanzierungslücken sollen über zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen
gedeckt werden, die über das bereits vorgesehene Demographieprozent
hinausgehen.
Die 11. AHV-Revision dürfte insgesamt zu finanziellen Einsparungen führen.

Leitplanken 1. BVG-Revision
Mit den Leitplanken zur 1. BVG-Revision möchte der Bundesrat eine breite
Diskussion zur Anpassung der beruflichen Vorsorge einleiten. Insbesondere
soll zur Diskussion gestellt werden, ob und wie das Vorsorgesystem auf
Personen mit tiefen Einkommen ausgeweitet und den Änderungen im
Ar-beitsverhalten der Gesellschaft, der demografischen sowie der
ökonomischen und finanzwirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden kann.
Schliesslich gilt es, mit einer Reihe von Detailänderungen die Durchführung
des gesamten Vorsorgesystems zu verbessern. Damit muss im Vordergrund der
Diskussion stehen :
• einerseits die Ausweitung des Vorsorgeschutzes (für Versicherte mit
kleinen und mittleren Einkommen und für teilzeitbeschäftigte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer),
• andererseits eine teilweise Anpassung der Renten an die Preisentwicklung.
Die vom Bundesrat zur Diskussion gestellten BVG-Verbesserungen könnten
Mehrkosten bis zu rund 1,5 Milliarden Franken auslösen. Diese Kosten würden
durch Beiträge der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und durch den
Vermögensertrag der Vorsorgeeinrichtungen finanziert.

Revisionen Erwerbsersatzordnung und freiwillige AHV
Die 6. Revision des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung bringt
schwer-gewichtig die Einführung einer zivilstandsunabhängigen
Grundentschädi-gung sowie die Berücksichtigung von Erziehungsarbeit durch
Einführung einer Er-ziehungszu-lage. Zudem hat der Bundesrat die Leitplanken
für die Revision der freiwilligen AHV/IV für Auslandschweizer/innen
festgelegt, mit der längerfristig Einsparungen erzielt werden sollen.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
allgemeine Fragen: Hardi Gysin
 Infochef BSV Tel. 031 / 322 91 95
IDA FiSo 2: Pascal Coullery
 Fachreferent GS EDI 031 / 322 58 76
Rev. AHV / freiwillige AHV/IV: Alfons Berger
 Chef Abt. AHV/EO/EL BSV 031 / 322 90 33
Revision BVG: Daniel Stufetti
 Chef Abt. Berufl. Vorsorge 031 / 322 90 36

Revision EO: Mario Christoffel
 Abt. AHV/EO/EL BSV 031 / 322 91 97

Beilagen:
• Presserohstoff zur 11. AHV-Revision
• Presserohstoff zur 1. BVG-Revision
• Communiqué zur Botschaft zur 6. EO-Revision
• Communiqué zur Revision der freiwilligen AHV/IV