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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bericht des ETH-Rates über die vier Jahre vom 1. Februar 1993 bis zum 31. Januar 1997

Pressemitteilung

Bericht des ETH-Rates über die vier Jahre vom 1. Februar 1993 bis zum 31.
Januar 1997

Das am 1. Februar 1993 in Kraft getretene neue ETH-Gesetz verpflichtet den
ETH-Rat, die leitende Behörde des aus den beiden ETH in Zürich und Lausanne
sowie den vier Forschungs-anstalten, des Paul Scherrer-Instituts (PSI), der
Eidg. Anstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), der Eidg.
Materialprü-fungs- und Forschungsanstalt (EMPA) und der Eidg. Anstalt für
Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (EAWAG) bestehenden
ETH-Bereichs, dem Bundesrat zuhanden der eidgenössi-schen Räte alle vier
Jahre über seine Tätigkeit, Planung, Ziel-setzung und Zielerreichung Bericht
zu erstatten und ein Leitbild vorzulegen. Somit liegt nun der erste
Vierjahresbericht für den Zeitabschnitt vom 1. Februar 1993 bis zum 31.
Januar 1997 vor.
Der Bundesrat hat den Bericht genehmigt und den eidgenössischen Räten
zugeleitet.
Da es sich um den ersten Vierjahresbericht des ETH-Rates seit Inkrafttreten
des neuen ETH-Gesetzes handelt, nimmt die Bericht-erstattung über den Erlass
des Vollzugsrechtes zum Gesetz sowohl auf der Stufe Bundesrat wie auch auf
der Stufe ETH-Rat sowie die Schilderung der Anordnung zur Neuorganisation
des ETH-Bereichs einen relativ breiten Raum ein. Bei der Abfassung des
Berichtes ging der ETH-Rat davon aus, dass es für den Gesetzgeber von hohem
Interesse ist zu erfahren, auf welche Art und Weise die zuständigen Behörden
die neuen Vorschriften des Gesetzes voll-zogen haben, und welches die ersten
Erfahrungen mit der Gesetzes-anwendung sind. Diese Fragen interessieren
umsomehr, als ein weiterer Ausbau der Autonomie des ETH-Bereichs und seiner
sechs Anstalten vorerst im Finanz- und Bauwesen unmittel-bar bevorsteht.
Gleichzeitig beabsichtigt der Bundesrat, einen Leistungsauftrag an den
ETH-Rat für jeweils vier Jahre zu formulieren. Damit soll der mit dem
ETH-Gesetz vorgezeichnete Weg einer sukzessiven Verselbständigung des
ETH-Bereichs und seiner beiden ETH und vier Forschungsanstalten zügig weiter
beschritten werden. Dadurch wird man den ETH-Bereich noch vor Ende des
Jahrtausends strukturmässig mit einem Wirtschaftskonzern und seine sechs
Anstalten mit Konzerngesellschaften vergleichen können.
Auftragsgemäss gibt der Bericht auch Aufschluss über die Planung der
Perioden 1992-95 und 1996-99 und ihre Umsetzung. Zum Zeit-punkt der
Niederschrift des Berichtes konnte erst über die Vorbereitung der Planung
2000-2003 rapportiert werden. Mittler-weile liegt die Planung des ETH-Rates
für diesen Zeitabschnitt vor und wurde der Öffentlichkeit an einer
Pressekonferenz vorgestellt.
In einem Kapitel über die Zielerreichung berichtet der ETH-Rat über die
Hauptaufgaben seiner sechs Anstalten, nämlich die Lehre, die Forschung und
die Dienstleistung. Natürlich ist es ausgeschlossen, in einem solchen
Bericht einen vollständigen Überblick über die Arbeit der beiden ETH und der
vier For-schungs-anstalten zu vermitteln. Zum Bereich der Lehre werden
insbesondere die Vorarbeiten für die Einführung eines kohärenten
Evaluationsinstrumentariums sowie die namhafte Erweiterung des
Nachdiplomstudienangebotes hervorgehoben. Zur Forschung werden einige
besonders signifikante Grossvorhaben namhaft gemacht und die ersten Erfolge
mit den Schwerpunktprogrammen dargelegt. Zur Dienstleistung finden sich
aufschlussreiche Angaben über den Mittelfluss, den Technologietransfer sowie
das wirtschafts-politisch besonders aktuelle Thema der Spin-off-Firmen.
Auf-schlussreiche Informationen enthält der Bericht schliesslich über die
Zusammenarbeit innerhalb des ETH-Bereichs wie auch insbesondere mit anderen
Hochschulen.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Dr. Johannes Fulda, Generalsekretär des ETH-Rates,
Tel. 01 632 2016