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Aufhebung der Importbeschränkungen auf Schweizer Papierlieferungen nach Australien

Pressemitteilung

Aufhebung der Importbeschränkungen auf Schweizer Papierlieferungen nach Australien
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Am 25. März 1998 hat Australien die Zusatzzölle (Antidumpingzölle) aufgehoben, die 
es seit dem
21. November 1997 auf Einfuhren gewisser Papierarten einer Schweizer Firma erhoben 
hat. Die
erhobenen Beträge werden an die betreffenden, australischen Importeure zurück erstattet.

Dieser Beschluss erfolgt im Anschluss an Konsultationen, welche die Schweiz im Rahmen 
des
Streitbeilegungsverfahrens der Welthandelsorganisation (WTO) verlangt hatte. Dabei 
hat
Australien anerkannt, dass diese Antidumpingzölle, welche die Waren des Schweizer 
Lieferanten
verteuerten, nicht mit den WTO-Bestimmungen vereinbar waren. Die Aufhebung der bestrittenen
Massnahme erfolgte gemäss den einschlägigen australischen Prozeduren.

Es handelte sich hierbei um den zweiten Fall, in welchem die Schweiz das
Streitbeilegungsverfahren der WTO erfolgreich in Anspruch genommen hat, um die Interessen 
ihrer
Unternehmen zu verteidigen. Im ersten Fall führte die Schweizer Intervention zu 
einer
Vereinbarung über die schrittweise Beseitigung von Einfuhrbeschränkungen für Uhren 
und
Textilien in Indien.

Bern, den 1. April 1998

BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Abteilung Welthandel - WTO / Sektion 2
Didier Chambovey, Tel. 031/322 23 02, oder Toni Haniotis, Tel. 031 / 322 44 32.