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Privat- und Halbprivatabteilungen der Spitäler: Der Preisüberwacher stellt die Vergütung der Einzelleistungen in Frage

PRESSEMITTEILUNG

Privat- und Halbprivatabteilungen der Spitäler: Der Preisüberwacher stellt die
Vergütung der Einzelleistungen in Frage

Der Preisüberwacher hat bei der Vergütung von Einzelleistungen beim Aufenthalt in
den Privat- oder Halbprivatabteilungen von Spitälern Hinweise für Missbräuche
festgestellt. Die Vergütungen dieser Leistungen basieren auf den Tarifen für
ambulante Behandlungen, welche im Prinzip bereits die Kosten decken. Dazu werden
häufig noch bedeutende Zuschläge für zusatzversicherte Patienten erhoben.

Im Unterschied zur Allgemeinen Abteilung werden den Privatpatientinnen und
Privatpatienten die Leistungen der Spitäler anlässlich einer stationären Behandlung
in der Regel einzelverrechnet. Zu den üblichen Tagespauschalen für den Hotelteil 
und
die Pflege werden insbesondere die Aerztehonorare, alle ärztlichen Leistungen, die
Physiotherapie, die Ergotherapie, die Laboranalysen, die Medikamente usw. einzeln 
in
Rechnung gestellt. Die Preisüberwachung hat bei den kantonalen Verbänden der
Krankenversicherer eine Umfrage zu den Preisen durchgeführt, die den Privatpatienten
für diese Einzelleistungen verlangt werden.
Diese Untersuchung hat folgendes ergeben:
· Die Vergütungen für private und halbprivate Behandlungen in den Spitälern
variieren von einem Spital zum anderen und von Kanton zu Kanton sowohl hinsichtlich
des Systems wie der Höhe der Preise. Das Tarifwesen ist deshalb ausgesprochen
kompliziert und wenig transparent;
· Die Aerztehonorare und die übrigen Leistungen, die zusätzlich zur Tagestaxe
verrechnet werden, basieren grundsätzlich auf den Aerztetarifen, dem
Spitalleistungskatalog (SLK) und auf der Eidg. Analysenliste;
· Obwohl diese Tarife im allgemeinen bereits kostendeckend sind, werden zwischen 
den
Leistungserbringern und den Versicherern Zuschläge vereinbart bzw. von kantonalen
Behörden oder Spitälern festgelegt. Im Kanton Zug beispielsweise ist eine
Laboranalyse in einer Privatabteilung eines Spitals 120 Prozent teurer als bei
ambulanter Behandlung. Im Kanton Freiburg beträgt die Differenz sogar 200 Prozent.
Damit sind Hinweise für Preismissbrauch gegeben;
· Dieses Vergütungssystem bietet Anreize zur Mengenausdehnung der erbrachten
Spitalleistungen;
· Da sich die Tarife auf die Versicherungsprämien niederschlagen, haben die Privat-
und Halbprivatversicherten die Tendenz, sich nur noch allgemein zu versichern. Dies
ist kontraproduktiv. So führt eine geringere Anzahl von Privat- und
Halbprivatpatienten dazu, dass die Spitaldefizite, welche von den Kantonen getragen
werden müssen, ansteigen. Dadurch steigt zusätzlich der Druck auf die Tarife der
Allgemeinen Abteilung.

Zusammenfassend hält der Preisüberwacher folgendes fest:
· Die Einzelleistungsvergütung ist problematisch. Sie begünstigt die
Mengenausdehnung, die ein wesentlicher Faktor der Kostenexplosion im
Gesundheitswesen darstellt;
· Die Vergütungen basieren häufig auf Tarifen, die im allgemeinen bereits
kostendeckend sind. Zuschläge lassen deshalb einen Preismissbrauch vermuten;
· Wenn Leistungen einzeln vergütet werden, so dürfen die entsprechenden Preise
jedenfalls nicht über einem Tarif liegen, der die Kosten bereits deckt.
Mit dem Ziel, dass die festgestellten Missstände beseitigt werden, wird der
Preisüberwacher auf dieser Basis mit den betroffenen Kreisen das Gespräch aufnehmen.

Bern, 4. September 1997

Der Preisüberwacher
Werner Marti