Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Regierungstätigkeit wird effizienter

Pressemitteilung

Regierungstätigkeit wird effizienter

Der Bundesrat hat mehrere Entscheide getroffen, um die Regierungstätigkeit und
die Information zu verbessern, und zwar insbesondere in ausserordentlichen
Lagen. Die Inkraftsetzung des revidierten Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetzes soll es dem Bundesrat ermöglichen, sich
vermehrt auf die wesentlichen politischen Fragen zu konzentrieren. Die
getroffenen Sofortmassnahmen sollen es erleichtern, allfällige Problemherde und
mögliche schwierige Lagen rechtzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.

Inkraftsetzung des RVOG

Das neue Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG), das auf den 1.
Oktober 1997 in Kraft gesetzt wird, löst das Gesetz aus dem Jahr 1978 ab. Die
erste Auflage des RVOG von 1995 war wegen der geplanten Einsetzung von zehn
Staatssekretärinnen und Staatssekretären in der Referendumsabstimmung vom 9.
Juni 1996 gescheitert. Das neue Gesetz schafft Verbesserungen auf der
Regierungsebene und im Verwaltungsbereich. Es hat zum Ziel, dass der Bundesrat
seine Aufgaben als Kollegium wieder besser wahrnehmen kann. Es ermöglicht ihm,
vermehrt Aufgaben zu delegieren und Verfahren zu vereinfachen. Damit kann der
Bundesrat die wesentlichen politischen Geschäfte prioritär behandeln. Von den
übrigen Aufgaben wird er entlastet. Die neue Regelung ermöglicht auch eine
akzentuiertere Wahrnehmung der Präsidialfunktion.

Das Gesetz ermächtigt ferner den Bundesrat, künftig die Zusammensetzung der
Departemente und ihre innere Organisation selber zu bestimmen und sie jeweils
leichter und schneller neuen Gegebenheiten anzupassen: Der Bundesrat erhält die
Organisationskompetenz, welche bisher die eidgenössischen Räte innehatten. Das
Gesetz schafft überdies die rechtliche Grundlage für neue Methoden der
Verwaltungsführung, z.B. für New Public Management (NPM). Die Arbeit der
Verwaltung kann damit zweckmässiger und kostengünstiger gestaltet werden.

Besondere Lagen besser bewältigen

Der Bundesrat traf ausserdem Sofortmassnahmen, um die Regierungstätigkeit und
die Information der Öffentlichkeit in ausserordentlichen Lagen zu verbessern.
Er fällte insbesondere folgende Grundsatzentscheide:

- Damit die Frühwarnung gesichert ist und Alarmzeichen rechtzeitig erkannt
werden, muss die Bundeskanzlei von den für die Nachrichtenbeschaffung
zuständigen Stellen der Departemente über laufende Entwicklungen und
Erkenntnisse orientiert werden. Bei Bedarf entscheidet der Bundespräsident, ob
der Bundesrat oder eines seiner Mitglieder eingeschaltet werden muss. Die
Lagekonferenz kann ausserdem damit beauftragt werden, bestimmte Lagen zu
analysieren und dem Bundesrat Bericht zu erstatten.
- Der Bundesrat soll mehr Zeit für seine wichtigsten Aufgaben haben. Um ihn zu
entlasten, wird die Konferenz der Generalsekretäre der Departemente vermehrt
einbezogen. Unter der Leitung von Bundeskanzler François Couchepin hat sie die
Prozesse zur Entscheidfindung zu optimieren und vorab bei technischen oder
juristischen Fragen einvernehmliche Lösungen zu suchen.
- Der Information kommt in besonderen Lagen grosse Bedeutung zu. In schwierigen
Situationen ist die Zentralisierung der Information eine geeignete Massnahme,
um die Koordination der Informationsvermittlung zu gewährleisten. Deshalb soll
der Bundesrat auf Vorschlag des Bundespräsidenten, eines Mitglieds des
Bundesrates oder des Bundeskanzlers beschliessen können, die Information bei
der Bundeskanzlei oder beim Informationsdienst eines Departements zu
zentralisieren.

Parallel zu diesen dringlichen Massnahmen beauftragte der Bundesrat die
Verwaltungskontrolle des Bundesrates (VKB), im Rahmen des Projekts Interne
Informationsbewirtschaftung ein Inventar der wichtigsten Instanzen zu
erstellen, die mit der internen Informationsverarbeitung und -weiterleitung im
Interesse der Regierungstätigkeit betraut sind. Die VKB wird auch die
Informationsverfahren und -flüsse analysieren.

Der Bundesrat erklärte sich zudem bereit, eine Motion der GPK des Nationalrats
entgegenzunehmen, wonach in ausserordentlichen Situationen die Führung der
Information durch den Bundespräsidenten wahrzunehmen ist und dieser durch einen
weisungsberechtigten Informationsverantwortlichen des Bundesrates unterstützt
wird.

Alle diese Massnahmen bedeuten nicht, dass keine grundsätzlichen Reformen mehr
angestrebt werden. Der Bundesrat hat vielmehr bereits beschlossen, dass nebst
der Justizreform und den politischen Rechten eine Staatsleitungsreform auf
Verfassungsebene erfolgen soll. Im Vordergrund stehen dabei die Frage der
Erhöhung der Zahl der Regierungsmitglieder sowie die Stärkung der Funktion des
Bundespräsidenten.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
INFORMATIONSDIENST

03.09.97

Für Auskünfte:
Herbert Hürlimann, Bundeskanzlei, Tel. 322 37 18