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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 1997

PRESSEMITTEILUNG
Zolltarifarische Massnahmen im 1. Halbjahr 1997
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Aufgrund des Zolltarifgesetzes und des Bundesbeschlusses über die Gewährung von 
Zollpräferenzen
zugunsten der Entwicklungsländer unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen 
Räten den 15.
Halbjahresbericht über zolltarifarische Massnahmen. Die Bundesversammlung hat zu 
entscheiden,
ob diese Massnahmen in Kraft bleiben, ergänzt oder geändert werden sollen.
Das schweizerische Präferenzenschema ist Teil des Allgemeinen Präferenzensystems 
(APS) in
dessen Rahmen den Entwicklungsländern Zollvergünstigungen auf deren Exporten als 
Starthilfe zur
verstärkten Integration in den Welthandel gewährt werden.
Im Rahmen der umfassenden Überarbeitung des schweizerischen Präferenzenschemas wurde 
die
bisherige Verordnung vom 26. Mai 1982 über die Präferenz-Zollansätze zugunsten der
Entwicklungsländer durch eine neue ersetzt. Es wurde vor allem eine gezielte
Konzessionsverlagerung zugunsten der ärmsten Entwicklungsländer unter gleichzeitiger 
Aufhebung
der Präferenzen für die fortgeschrittensten Entwicklungsländer angestrebt. Im weiteren 
wurden
zwei Zollfrei-Kontingente für Roh-Rohrzucker und Ölsaaten geschaffen.
Der Bundesrat hat im vergangenen Halbjahr die nachstehenden Massnahmen in Kraft 
gesetzt:
· Die Umsetzung der Ergebnisse GATT/WTO führten bei fructosehaltiger Glucose, Rosen 
und
Peperoni zu ungewollten Erhöhungen der Zollbelastung. Durch Änderung des Gebrauchstarifs 
wurde
der Status quo ante wieder hergestellt.
· Für verschiedene Frischgemüse wurden die reduzierten Ausserkontingents-zollansätze 
(AKZA)
nicht angewandt; sie wurden deshalb aufgehoben. Für Bundkarotten wurde zudem neu 
ein
reduzierter AKZA festgelegt.
· Das Zollkontingent für Tiere der Schafgattung wurde um 100 Stück erhöht, um dem 
erhöhten
Bedarf an Milchrassen Rechnung zu tragen.

Bern, 3. September 1997
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Aussenwirtschaft, Sektion Ein- und Ausfuhrpolitik,
Albert Ebinger, Tel. 031 / 324 08 10