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Erste CWÜ-Inspektion in der Schweiz

Pressemitteilung vom 29. September 1997

Erste CWÜ-Inspektion in der Schweiz

Im Rahmen der Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens überprüft ein
internationales Team von Inspektoren der Organisation für das Verbot chemischer
Waffen (OPCW) das AC-Laboratorium Spiez. Das Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ),
seit dem 29. April dieses Jahres in Kraft, verbietet den Teilnehmerstaaten die
Entwicklung, die Produktion, den Erwerb, die Aufbewahrung, die Verbreitung und
den Einsatz von chemischen Waffen. Weiter müssen deren Produktionsanlagen und
Lagerbestände innerhalb von zehn Jahren vernichtet werden.
Ein Team von internationalen Inspektoren der Organisation für das Verbot
chemischer Waffen besucht ab Montag, 29. September das AC-Laboratorium in
Spiez. Der Besuch ist Element eines umfangreichen Verifikationsregimes, das zur
Stärkung des neuen Übereinkommens beiträgt.

Die Schweiz hat das an der Genfer Abrüstungskonferenz abgeschlossene
Übereinkommen als 27. Staat am 10.3.1995 ratifiziert. Die gegenwärtig hundert
Vertragsstaaten sind unter anderem verpflichtet, jährlich Informationen über
bestimmte Tätigkeiten ihrer Industrien und Forschungsbetriebe an die
Vertragsorganisation zu übermitteln. Diese Deklarationen legen den Grundstein
für ein umfangreiches Verifikationsregime zur Sicherstellung der
Vertragseinhaltung.

Gegenstand der Erstinspektion im AC-Laboratorium Spiez ist die Überprüfung der
bereits vorgelegten Informationen sowie die Gewinnung zusätzlicher Angaben, die
für die Planung weiterer Verifikationstätigkeiten nötig sind. Das
AC-Laboratorium ist das einzige Labor in der Schweiz, das chemische Kampfstoffe
in kleinen Mengen produziert, um damit Schutzmaterial, beispielsweise
Schutzmasken und Schutzanzüge, zu entwickeln und zu testen.

Auch die chemische Industrie muss Tätigkeiten mit bestimmten Chemikalien
melden, die als Ausgangssubstanzen für die Produktion von Chemiewaffen
missbraucht werden könnten. In der Schweiz existieren einige Firmen, die solche
chemischen Zwischenprodukte herstellen und diese zu alltäglich verwendeten
Endprodukten weiterverarbeiten. In diesen Firmen werden in den nächsten Jahren
ebenfalls regelmässige Inspektionen stattfinden, um die entsprechenden
Meldungen zu überprüfen. Die Schweizerische Gesellschaft für Chemische
Industrie (SGCI) wurde bereits während den Verhandlungen in die Ausarbeitung
des Verifikationsregimes miteinbezogen.

Solche Inspektionen tragen wesentlich zur Vertrauensbildung und Stärkung der
Glaubwürdigkeit des Übereinkommens bei.

Für Rückfragen:	Urs Peter Stebler, Informationschef Generalstab, Tel. 031/324
52 17; Eric Gasser, Informationschef Bundesamt für Aussenwirtschaft,Tel.
031/324 96 21

031/324