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Neuordnung des Zulagensystems im EDA

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR	EIDGENÖSSISCHES
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN	FINANZDEPARTEMENT

	Bern, 29. September 1997

Pressemitteilung

Neuordnung des Zulagensystems im EDA

Der Bundesrat stellt auf den 1. Januar 1998 das Zulagensystem für seine im
Aus-land eingesetzten Bediensteten auf eine neue rechtliche Grundlage. Bereits
am 13. August 1997 waren die Zulagen des EDA um 7,2 Millionen Franken gekürzt
worden. Das neue System ist sozialverträglich ausgestaltet. Zweijährige
Uebergangsregelun-gen bewirken zudem eine Abfederung der finanziellen
Auswirkungen des System-wechsels.
Das frühere Zulagensystem hat zahlreiche Schwachstellen: Die Bemessung der
Le-bensbedingungen und der dafür massgebenden Kriterien für die Einstufung der
Dienstorte im Ausland, die einzelnen Zulagenkomponenten, die Regelungen im
Be-reiche des Kaufkraftausgleichs sowie die Bindung der Entschädigung für die
Interes-senwahrung an die Besoldungsklasse statt an die Funktion.
Das neue Zulagensystem basiert auf dem Vergleich Bern - Ausland und soll die
Gleichbehandlung des Personals auf den Aussenposten mit demjenigen in Bern
si-cherstellen. Es besteht im wesentlichen aus
· einem pauschalen Kostenersatz (Fr. 6'000.- pro Jahr und eine von der
Grundbe-soldung abhängigen Komponente von 8 % sowie ein Zuschlag für den
Ehepartner von Fr 8'600.- pro Jahr und ein solcher für ein Kind von Fr 1'200.-
pro Jahr),
· einer vom Alter abhängigen und ab der dritten Versetzung ausgerichteten
Mobili-tätsentschädigung (Fr. 5'200.-)
· und einer Inkonvenienzentschädigung, sofern die vom EDA im Einvernehmen mit
dem EFD ermittelten Werte für den ausländischen Dienstort mehr als 5 % tiefer
liegen als in der Stadt Bern (Fr. 520.- pro Jahr und Prozent).
· Dem verheirateten Beamten wird je ein Zuschlag von 10 % ausgerichtet.
· Die Bediensteten im Aussendienst, denen eine Funktion im Bereiche der
Interes-senwahrung übertragen wird, erhalten zur Deckung der allgemeinen
Mehrauf-wendungen eine Pauschalentschädigung.
Im neuen Zulagensystem werden im Sinne einer besseren Transparenz die
Minder-kosten wegen der kantonalen und kommunalen Steuerfreiheit offen
ausgewiesen. Die Abzüge erfolgen höchstens bis zum Maximalbetrag der
Auslandzulagen. Dem im Ausland eingesetzten Personal werden ausserdem
Entschädigungen für die Unterrichts-, Versetzungs-, Einrichtungs- und
Ausrüstungskosten und ein Ausgleich für die Mietkosten gewährt.

Für weitere Informationen steht Herr Pius Bucher, Chef des Personellen
Rech-nungswesens am 29.09.97 von 13.30 bis 15.00 Uhr im Foyer de la Presse,
Hotel Bellevue-Palace Bern, zur Verfügung.