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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Referendum gegen das Gesetz über die Wahrung der inneren Sicherheit

Pressemitteilung

Referendum gegen das Gesetz über die Wahrung der inneren Sicherheit: Zweite
Prüfung erforderlich

Die Unterschriften des Referendums gegen das Bundesgesetz vom 21. März 1997
über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) sollen ein zweites
Mal kontrolliert und gezählt werden. Dies hat der Bundesrat auf Antrag der
Bundeskanzlei beschlossen.

Eine erste Kontrolle und Zählung durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass die
nötigen 50´000 gültigen Unterschriften zum Gelingen des Referendums nicht
vorhanden waren. Auch die auf Wunsch des Referendumskomitees vorgenommene
Nachzählung der Unterschriften aus sieben Kantonen hat daran nichts geändert.
Die Teilnachzählung der Bundeskanzlei bestätigte jedoch, dass das
verfassungsmässige Quorum an gültigen Unterschriften um weniger als fünf
Prozent (2´500 Unterschriften) unterschritten wurde.

Der Bundesrat hatte am 27. Mai 1992 in einem Grundsatzentscheid festgelegt,
dass sämtliche Unterschriften zu Referenden durch eine unabhängige Equipe
vollumfänglich von neuem zu kontrollieren und auszuzählen sind, bevor darüber
befunden wird, ob das Referendum zustandegekommen sei oder nicht, sofern das
verfassungsmässige Quorum an gültigen Unterschriften um weniger als fünf
Prozent unter- oder weniger als ein Prozent überschritten wurde.

Wegleitend war und bleibt für Bundesrat und Bundeskanzlei die Ueberlegung, dass
der Entscheid darüber, ob ein Gesetz verfassungsmässig der Volksabstimmung
unterbreitet werden muss oder nicht unterbreitet werden darf, in einer
rechtsstaatlichen Demokratie von keinen Zweifeln begleitet sein darf. Bei der
umfassenden Nachkontrolle geht es nicht allein um eine Zählung, sondern um die
Prüfung jeder einzelnen Unterschrift auf ihre Gültigkeit hin (etwa im Falle
teilweise zerrissener Unterschriftenlisten oder bei eventuell nicht eigenhändig
erteilten Unterschriften).

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

10.09.97