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Regierungs- und Verwaltungsreform auf Zielkurs

Pressemitteilung

Regierungs- und Verwaltungsreform auf Zielkurs

Rund 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Budgets von rund 800 Millionen
Franken wechseln auf den 1. Januar 1998 im Rahmen der Regierungs- und
Verwaltungsreform (RVR) das Departement. Der Bundesrat hat mehrere Entscheide
getroffen, um diese Reform wie geplant reibungslos durchzuführen.

Vor einer Woche hatte der Bundesrat beschlossen, das revidierte Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetz auf den 1. Oktober 1997 in Kraft zu setzen.
Damit steht der  zeitgerechten Umsetzung der bereits im Frühjahr 1997 gefällten
Entscheide nichts mehr im Weg. Am 1. Januar 1998 werden insbesondere folgende
Neuunterstellungen vorgenommen:

- Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) wechselt vom EDI ins
EVED;
- die Eidgenössische Sportschule Magglingen wird vom EDI ins EMD transferiert;
- das Bundesamt für Zivilschutz wechselt vom EJPD ins EMD;
- die Hauptabteilung Strassenverkehr wird vom Bundesamt für Polizeiwesen im
EJPD in das Bundesamt für Strassenbau im EVED transferiert;
- die Sektionen Auswanderung und Stagiaires sowie Arbeitskräfte und
Einwanderung wechseln vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit im EVD
ins Bundesamt für Ausländerfragen im EJPD;
- der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte, bisher im EJPD angesiedelt, wird
neu der Bundeskanzlei zugewiesen.

Die Departemente erarbeiten zurzeit die Detailplanungen und bereiten die
erforderlichen Umsetzungsmassnahmen für einen möglichst reibungslosen Transfer
vor.

Landeshydrologie bleibt im EDI
Weiter hat der Bundesrat beschlossen, die Landeshydrologie und -geologie (LHG)
auf den 1. Januar 1998 aus dem BUWAL herauszulösen und dem EDI zuzuweisen, und
zwar im Hinblick auf die mögliche Bildung eines neuen Servicebereichs
Umweltbeobachtung/Oeko-Monitoring per 1. Januar 1999. In einem solchen
Servicebereich könnten die LHG, die Schweizerische Meteorologische Anstalt
(SMA) und andere, vorwiegend im EDI angesiedelte Institutionen des Bundes (zum
Beispiel das Eidgenössische Institut für Schnee- und Lawinenforschung)
zusammengefasst werden. Ihre Aufgabe wäre das Erbringen von Dienstleistungen
für den Bund, die Kantone sowie öffentliche und private Unternehmen. Der
Bundesrat beauftragte das EDI und das EVED mit den entsprechenden Abklärungen.

Es wurde auch geprüft, ob das Forstwesen im Sinne einer erweiterten
Landwirtschaftspolitik neu dem EVD zuzuweisen sei. Im Ergebnis überwogen jedoch
die Argumente für einen Verbleib der Forstdirektion beim BUWAL.

Weitere Entscheide in den nächsten Monaten
Zusätzlich sind weitere vertiefte Abklärungen in anderen Bereichen im Gang,
über die der Bundesrat in den nächsten Monaten entscheiden wird. Zu erwähnen
sind insbesondere

- der Bereich Bildung, Forschung, Technologie;
- der Bereich Entwicklungszusammenarbeit und Osthilfe;
- der Bereich Landestopographie und Vermessung;
- der Bereich der Sicherheitsdienste;
- die Frage der Zuordnung der Nationalen Alarmzentrale, der Abteilung Presse
und Funkspruch sowie des Bundesarchivs;
- die interne Infrastruktur (Bau, Liegenschaften, Beschaffung);
- die Informatik und die interne Telekommunikation.

Einsparungen von 5 Prozent
Der Bundesrat bekräftigt, dass er als Resultat der Regierungs- und
Verwaltungsreform Einsparungen von 5 Prozent bei den Personalkosten erwartet.
Auch die Verwaltungskosten sollen gesenkt werden. Für einzelne Bereiche (z.B.
die Bauten) ist mit grösseren Einsparungen zu rechnen. Die Reform wird damit
auch einen Beitrag zur Erreichung des Sanierungsziels der Bundesfinanzen
leisten. Die Vorgaben gelten für jedes Departement und die Bundeskanzlei;
ausgenommen sind

- die Ämter, die nach den Grundsätzen der Führung mit Leistungsauftrag und
Globalbudget (FLAG) geführt werden (für diese gilt eine allgemeine Vorgabe von
10 Prozent);
- der heutige Teil des EMD (dieses hat im Rahmen der Reformen Armee 95 und EMD
95 bis ins Jahr 2000 im Vergleich zum Jahr 1990 insgesamt 5000 Stellen bzw. 25
Prozent abzubauen);
- die Auslandzulagen im EDA (diese unterliegen besonderen Kürzungsvorgaben);
- der ETH-Bereich (auch hier gelten besondere Verhältnisse).

Die Projektleitung wird nun, in Zusammenarbeit mit den Departementen, das
Vorgehen zur Realisierung des Sparziels festlegen. Inwiefern dabei
Vorleistungen, die seit 1. Januar 1996 erbracht worden sind, angerechnet
werden, wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Der Bundesrat hat Verständnis dafür, dass in einigen Verwaltungszweigen eine
gewisse Verunsicherung herrscht, insbesondere was einen möglichen Stellenabbau
betrifft. Da heute aber noch nicht bekannt ist, wo genau wieviele Stellen
abzubauen sind, ist auch noch keine Beurteilung möglich, ob dies allein durch
Nichtwiederbesetzung von Vakanzen oder vorzeitige Pensionierungen erfolgen
wird. Ob sich zusätzlich zur Verordnung des Bundesrates vom 18. Oktober 1995
über Personalmassnahmen bei Umstrukturierungen in der allgemeinen
Bundesverwaltung die Notwendigkeit für einen Sozialplan ergibt, wird das
Eidgenössische Personalamt unter Beizug der Personalverbände prüfen.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit diesen und weiteren Massnahmen, die im
Laufe der Regierungs- und Verwaltungsreform noch folgen werden, wesentliche
Beiträge zur Erreichung der definierten Reformziele (Verbesserung der
Wirksamkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit sowie der Führbarkeit und
Strukturen) geleistet werden.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

10.09.97

Für Auskünfte:
Fragen zur RVR allgemein: Bruno Letsch, Projektleiter Regierungs- und
Verwaltungsreform, Tel. 324 86 97

Fragen zum Wechsel des BUWAL: Hans Rudolf Dörig, stellvertretender
Generalsekretär des EVED, Tel. 322 55 07