EMD erstellt Verdachtsflächenkataster militärischer Altlasten
3003 Bern, 1. September 1997
Pressemitteilung
EMD erstellt Verdachtsflächenkataster militärischer Altlasten - eine
Zwischenbilanz:
Geringe Zahl von Sanierungsfällen erwartet
Das Eidgenössische Militärdepartement (EMD) ist seit fünf Jahren daran, einen
sogenannten Verdachtsflächenkataster militärischer Altlasten zu erstellen.
Mittlerweilen ist ungefähr die Hälfte der Schweiz erfasst, wobei 1´100
Standorte mit Verdacht auf Altlasten lokalisiert wurden. Gemäss heutiger
Beurteilung sind allerdings nur wenige Sanierungsfälle darunter.
1992 hatte der damalige Departementschef, Bundesrat Kaspar Villiger, die
Erstellung eines Verdachtsflächenkatasters EMD angeordnet. Die Erfassung findet
nach den Vorgaben des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
statt. Sie erfolgt gestaffelt bis Ende 1998. Die Standorte werden durch
entsprechend geschultes Personal der militärischen Betriebe, unter Mithilfe
spezialisierter Ingenieur-Büros, lokalisiert und aufgelistet. In der
Westschweiz und im Kanton Bern ist die Katalogisierung inzwischen
abgeschlossen.
Erfasst wurden bis jetzt rund 4´000 Standorte, wo altlastenrelevante
Tätigkeiten ausgeübt werden oder worden sind. Ungefähr 1´100 von ihnen (28
Prozent) gelten als Verdachtsflächen und sind dementsprechend zu untersuchen.
Ob und welche Standorte zu sanieren sind, lässt sich erst nach Abschluss dieser
Untersuchungen genau sagen; nach heutigem Kenntnisstand sind indessen nur
wenige wirkliche Sanierungsfälle zu erwarten.
Der Verdachtsflächenkataster dient dem EMD als Planungsinstrument. Dieses
erlaubt es, Prioritäten bei der Altlastenbearbeitung zu setzen und die
Berücksichtigung der Altlastenproblematik bei militärischen Bauvorhaben sowie
bei der Liquidation militärischer Grundstücke und Infrastrukturen
sicherzustellen. Dadurch lassen sich die Risiken für die Umwelt wie auch für
Bauherrschaften und Erwerber militärischer Liegenschaften auf ein Minimum
reduzieren.
Die Rechtsgrundlage für Verdachtsflächenkataster bildet das revidierte
Umweltschutzgesetz vom 1. Juli 1997. Es schreibt vor, dass die Kantone einen
Kataster aller Deponien und anderen durch Abfälle belasteten Standorte
erstellen. Das EMD nimmt diese Verpflichtung seit fünf Jahren eigenständig
wahr und hat sie auch in seinem Umweltleitbild verankert.
wahr und