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Regierungs- und Verwaltungsreform

Pressemitteilung

Regierungs- und Verwaltungsreform:

Verbesserte Koordination bei Entwicklungszusammenarbeit und Osthilfe

Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Bundesamt für
Aussenwirtschaft (BAWI) sollen ihre gemeinsame Zuständigkeit und Tätigkeit im
Bereich Entwicklungszusammenarbeit und Osthilfe besser koordinieren. Dies hat
der Bundesrat im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform beschlossen.
Der Bundesrat hat im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform die beiden
Departemente, EDA und EVD, beauftragt, die Aufgabenteilung im Bereich
Entwicklungszusammenarbeit und Osthilfe vertieft zu prüfen und die Koordination
zu verbessern.
Ausgehend von der heutigen Zuteilung der Aufgaben, Instrumente und Mittel sind
verschiedene Verbesserungsmöglichkeiten für die gegenseitige Koordination
ausgearbeitet worden.
Die Strategie der Entwicklungszusammenarbeit wird, im Rahmen der Vorgaben von
Bundesrat und Parlament, durch die beiden Ämter gemeinsam festgelegt. Für die
Ausführung dieser Strategie werden für sämtliche Länder, in denen die DEZA und
das BAWI tätig sind, gemeinsame Länderprogramme festgelegt. Diese Programme
bilden die Basis für die Projekte, die in der Kompetenz des jeweils zuständigen
Bundesamtes liegen. Die verantwortlichen Leiter der einzelnen Bereiche beider
Bundesämter (bilaterale und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit, Osthilfe)
legen die Einzelheiten der Ausführung fest, koordinieren die Aktivitäten und
lösen eventuell auftretende Probleme.
Während im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und in der multilateralen
Hilfe die Doppelspurigkeiten durch eine bessere Koordination eliminiert werden
sollen, wurden im Bereich der Osthilfe die Kompetenzen neu abgegrenzt, indem
sich beide Ämter auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Demzufolge zieht sich das
BAWI aus Projekten im Sozialbereich zurück, währenddem die DEZA auf Projekte im
grenzüberschreitenden Finanzsektor verzichtet. Für die Ausgestalgung der
Zusammenarbeit mit der Weltbank werden die Aufgaben beider Ämter präzisiert.
Der Bundesrat ist überzeugt, mit diesen Anpassungen die sich ergänzenden
Instrumente von EDA und EVD im Interesse sowohl der begünstigten Länder als
auch der Schweiz besser nutzen zu können.

Schweizerische Bundeskanzlei

Informationsdienst

30.10.1997

Für Auskünfte:

BAWI: Jörg Al. Reding, Vizedirektor BAWI
(Tel. 324 08 75)
DEZA: Henri-Philippe Cart, Vizedirektor DEZA
(Tel. 322 34 68)
Stephan Nellen, stellv. Abteilungsleiter DEZA Osthilfe
(Tel. 322 44 03)