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Unterzeichnung eines neuen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit der friedlichen Verwendung der Kernenergie

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN	Bern, 31.
Oktober 1997

Embargo: 31. Oktober 1997, 15h00

Pressemitteilung

Unterzeichnung eines neuen Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika
über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie

Staatssekretär Jakob Kellenberger und Madeleine May Kunin, Botschafterin der
Vereinigten Staaten von Amerika in der Schweiz, unterzeichnen heute in Bern
ein neues Abkommen über die nukleare Kooperation zwischen den beiden Staaten
unterzeichnet.
Das Abkommen ersetzt das am 8. August 1996 ausser Kraft getretene Abkommen von
1965/1973. Es ist wiederum ein Rahmenabkommen, ohne Liefer- oder
Bezugsverpflichtungen. Sein Abschluss war nötig, damit Schweizer
Kernkraftwerke auch in Zukunft Kernbrennstoff aus den USA verwenden und im
Ausland wiederaufbereiten lassen können.
Materiell beschränkt sich das Abkommen auf die Regelung der Wiederausfuhr,
Sicherung, Kontrollmassnahmen und nichtmilitärischen Verwendung. Es ist
vergleichbar mit dem neuen Abkommen Euratom-USA von 1995 und bringt
substantielle administrative Vereinfachungen (generelle amerikanische
Zustimmung zu Operationen mit amerikanischem Kernmaterial in den wichtigen
nuklearen Partnerländer der Schweiz).
Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch 90 Tage lang im
amerikanischen Kongress aufliegen.

Die Unterzeichnunszeremonie findet heute, 31. Oktober 1997, um 15h00 im
Bundeshaus West statt und ist für die Bundeshausfotografen zugänglich. Das
Tragen des Badges ist obligatorisch.

Für weitere Auskünfte:
Andreas Friedrich, Chef der Sektion Abrüstungspolitik und Nuklearfragen,
    Tel. 031 324 62 66.
Dr. Beat Wieland, Chef der Sektion Nukleartechnologie und Sicherung, Bundesamt
für Energiewirtschaft, Tel. 031 322 56 47.