Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bodenbelastung bei Schiessanlagen - das EMD ergreift Massnahmen

3003 Bern, 16. Oktober 1997

Pressemitteilung

Bodenbelastung bei Schiessanlagen - das EMD ergreift Massnahmen

Das Eidgenössische Militärdepartement (EMD) und das Bundesamt für Umwelt, Wald
und Landschaft (BUWAL) haben am Donnerstag in Bern eine gemeinsame Studie über
die Bodenbelastung in Schiessgeländen der Armee sowie eine Wegleitung über
Umweltschutzmassnahmen bei 300m-Schiessanlagen präsentiert. Umzäunung des
Kugelfang-Geländes, Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung und
Entsorgung des Bodenmaterials als Sonderabfall sind einige der zu treffenden
Massnahmen, bei deren Vollzug auch die Kantone gefordert sind.
Schiessen ist in der Schweiz nicht nur eine Armeeangelegenheit, sondern auch
Sport und Freizeitbeschäftigung. 1995 wurden gegen 90 Millionen Patronen
verschossen, zwei Drittel davon durch Zivilpersonen. Dadurch wurden das Umfeld
der über 2000 zivilen 300m-Stände sowie die Schiessplätze der Armee mit 400 bis
500 Tonnen Blei belastet.

Bei den 300m-Schiessanlagen sind die Kugelfänge und deren unmittelbare Umgebung
durch Blei und andere Schwermetalle schwer belastet; die Studie des EMD und des
BUWAL kommt zum Schluss, dass konkrete Gefahren für die Umwelt und letztlich
auch für die Gesundheit von Menschen und Tieren bestehen. Die Einzäunung des
Kugelfang-Geländes, Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung und der
regelmässige Unterhalt der Kugelfänge drängen sich deshalb auf. Das
Bodenmaterial ist als Sonderabfall zu behandeln, seine Entsorgung untersteht
der Bewilligungspflicht. Es ist namentlich verboten, Erde aus Kugelfängen mit
sauberer Erde zu vermischen, den Kugelfang einzuebnen oder Material im
Zeigergraben abzulagern.

Auf den Schiessplätzen der Armee, wo mit anderen Waffen andere Munition
verschossen wird (Artilleriegeschosse, Panzergeschosse usw.), ist die
Bodenbelastung zwar geringer, dafür ist das betroffene Gebiet grösser. Hier
prüft das EMD weitere Massnahmen. In jedem Fall wird auch auf den
Schiessplätzen das Bodenmaterial als Sonderabfall behandelt.
Die Wegleitung über Umweltmassnahmen bei 300m-Schiessanlagen des EMD und des
BUWAL richtet sich in erster Linie an die kantonalen Behörden. An ihnen ist es,
zusammen mit den Gemeinden und den Schützenvereinen die notwendigen Massnahmen
umzusetzen. Das Schiesswesen wird durch diese Massnahmen nicht tangiert. Es
geht vielmehr darum, dass das Schiesswesen mit den Umweltschutzvorschriften im
Einklang steht.

Einklang