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Der Bundesrat will einen raschen Abschluss der bilateralen Verhandlungen


Pressemitteilung

Der Bundesrat will einen raschen Abschluss der bilateralen Verhandlungen

Angesichts der vorliegenden Offerte der Schweiz für den Bereich Landverkehr und
aufgrund der von den Unterhändlern der Schweiz und der Europäischen Union (EU)
in den letzten fast zwei Jahren gemachten Fortschritte ist der Bundesrat der
Überzeugung, dass der Abschluss der Verhandlungen in sämtlichen sieben
Bereichen jetzt in Reichweite liegt: dies ist die Hauptaussage des Briefes,
welchen der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige
Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Flavio Cotti, heute morgen in Strassburg
EU-Kommissar Hans van den Broek übergeben hat. In diesem Schreiben stellt der
Bundesrat fest, beide Seiten verfügten nun über alle notwendigen Elemente, um
der Regelung der letzten noch hängigen Fragen den unabdingbaren Anstoss zu
vermitteln.

Der Bundesrat hat heute Freitag morgen an einer ausserordentlichen Sitzung von
zwei Stunden Dauer beschlossen, der EU diesen Brief zu übermitteln, der
namentlich einige Punkte im Zusammenhang mit dem Dossier Strassenverkehr
präzisiert. In diesem Schreiben bestätigt der Bundesrat seinen Willen, eine
Alpentransitpolitik zu verwirklichen, welche die Besonderheit des Alpenraumes
berücksichtigt, und zwar insbesondere dessen Schutz, die eine wirtschaftlich
attraktive Bahnalternative bietet und welche die Erhebung einer Abgabe erlaubt,
die sowohl den Interessen der Alpenländer wie jenen der übrigen Staaten
Rechnung trägt.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bundesrat die zentralen Parameter seiner
Offerte überarbeitet und schlägt nun folgendes vor:

- eine Strassenfiskalität in einer Höhe, die, aufgrund des bisherigen
Verhandlungsverlaufs, für beide Seiten akzeptabel sein sollte; der gewichtete
Betrag in Schweizer Franken soll jenem entsprechen, der ab dem Jahr 2005
angewendet werden wird;

- ein alpenquerendes Bahnangebot, das, um so rasch als möglich genügend
attraktiv zu sein, mittels zeitlich begrenzter Subventionen unterstützt werden
könnte, und zwar in jenem Ausmass, das nötig ist, um die Betriebskosten zu
decken;

- Kontingente für 40-Tonnen-Lastwagen; ab Inkrafttreten des Abkommens gegen
Bezahlung eines Pauschalbetrages, ab 2001 bzw. 2003 gegen Bezahlung der ab dem
Jahr 2005 zur Anwendung kommenden Fiskalität;

- um unvorhergesehenen und unvorhersehbaren Entwicklungen begegnen zu können,
müssen Korrekturmechanismen vorgesehen werden, wie wirksame fiskalische und
nichtfiskalische Schutzklauseln, ein System zur Kontrolle der Verkehrsflüsse
sowie eine Klausel, welche die Modifikation des Abkommens erlaubt.

Mit dieser Offerte im Bereich Landverkehr trägt die Schweiz dazu bei, rasch zu
einer allgemeinen Übereinstimmung über die Gesamtheit der sieben
Verhandlungsbereiche zu kommen. Dies bedeutet insbesondere:

- ein Abkommen im Sektor Luftverkehr, das die 5. und die 7. Freiheit mit
einschliesst;

- ein Abkommen, das in nichtautomatischen Schritten und in Übereinstimmung mit
den Bestimmungen der EU den freien Personenverkehr verwirklicht; während einer
Übergangszeit können beide Seiten im Fall eines aussergewöhnlichen Andranges
einseitige Massnahmen beschliessen; solche Massnahmen sind jedoch nicht
kumulierbar; nach der Verwirklichung des freien Personenverkehrs können sich
beide Seiten auf Massnahmen verständigen, falls schwerwiegende wirtschaftliche
oder soziale Probleme auftreten sollten;

- eine ungeteilte Mitsprache - aber ohne Stimmrecht - in den zuständigen
Instanzen der EU, namentlich in den Bereichen Forschung, Luftverkehr
(Wettbewerb), Landverkehr, Sozialversicherungen sowie Anerkennung von Diplomen;

- ein Mechanismus, der die gleichzeitige Inkraftsetzung aller Abkommen vorsieht
und es jeder Seite erlaubt, unilateral geeignete Ausgleichsmassnahmen zu
ergreifen, falls bei der Anwendung eines oder mehrerer Abkommen gravierende
Schwierigkeiten auftreten sollten.

Weiter hält es der Bundesrat für notwendig, in den Beziehungen zwischen der
Schweiz und der Europäischen Union die Dynamik aufrechtzuerhalten, indem sich
beide Seiten verpflichten, zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt weitere
Gespräche über Fragen von gegenseitigem Interesse aufzunehmen.

Angesichts der in allen Bereichen praktisch fertig ausgehandelten
Abkommensentwürfe und der weitgehenden Überwindung aller technischen
Divergenzen ist der Bundesrat der Überzeugung, dass seine jetzigen Vorschläge
den Weg zum Abschluss der Verhandlungen in allen sieben Bereichen in den
kommenden Wochen freimachen sollten. Dies hält der Bundesrat in seinem
Schreiben fest.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

10.10.1997