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Militärflugdienstverordnung geändert

Pressemitteilung vom 26. November 1997

Militärflugdienstverordnung geändert

Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 1998 die Militärflugdienstverordnung
geändert. Damit wird den Berufspiloten des Eidgenössischen Militärdepartements
(EMD) die nicht versicherte Flugdienstzulage gekürzt. Die betroffenen Piloten
haben dadurch zusätzlich zu den bereits beschlossenen Lohnmassnahmen für 1998
eine weitere Lohneinbusse von ungefähr 2,5 Prozent. Der Bund spart durch diese
Massnahme rund 700´000 Franken.

Mit der Änderung der Militärflugdienstverordnung wird die nicht versicherte
Flugdienstzulage der Berufspiloten des EMD gekürzt. Die Kürzung erfolgt linear
und abgestuft nach Besoldungsklassen; sie beträgt zwischen 15 und 45 Prozent.
Damit wird erreicht, dass sie sich für jeden betroffenen Piloten, gemessen am
Gesamteinkommen, etwa gleich auswirkt. Die in Frage stehende Zulage beträgt
heute maximal 12´800 Franken pro Jahr. Je nach Besoldungsklasse führt die
beschlossene Kürzung bei den betroffenen Piloten zu einer Einbusse von 160 bis
480 Franken pro Monat.

Betroffen von dieser Massnahme sind die Berufsmilitärpiloten des
Überwachungsgeschwaders, die Berufsmilitärpiloten im Instruktorenstatus, die
Werkpiloten und die Testpiloten der Gruppe Rüstung. Nicht erfasst werden
hingegen die Milizpiloten, die ebenfalls Anspruch auf die betreffende
Flugdienstzulage haben, und die Piloten des Bundesamtes für Zivilluftfahrt.

Die beschlossene Kürzung stellt eine erste provisorische Massnahme dar. Die
Zulagenordnung für Piloten wird nächstes Jahr im Rahmen der umfassenden Prüfung
aller Zulagen und Vergütungen des Bundespersonals überprüft. Geplant ist, die
heute gekürzte, nicht versicherte Flugdienstzulage auf den 1. Januar 1999 ganz
zu streichen und durch eine flexible Marktzulage (Gewinnungs- und
Erhaltungszulage) zu ersetzen. Damit soll verhindert werden, dass die
Berufsmilitärpiloten nach abgeschlossener Ausbildung zu zivilen
Fluggesellschaften - vorab zur Swissair - abwandern. Mit dem neuen
Bundespersonalgesetz, das für das ganze Bundespersonal ein neues Lohnsystem
bringen wird, sollen dann auch die übrigen Flugdienstzulagen überprüft werden.
Heute mit versicherten Zulagen abgegoltene Elemente wie hohe physische und
psychische Belastung oder erhöhtes Risiko sollen dann wenn möglich in den
Funktionslohn eingebaut werden.

Für Rückfragen: Jules Busslinger, Personalabteilung, Generalsekretariat
EMD, Telefon 031/324.50.20

EMD, Tel