Verordnung über das Bestehen der Ausbildungsdienste geändert
Pressemitteilung vom 26. November 1997
Verordnung über das Bestehen der Ausbildungsdienste geändert
Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 1998 die Verordnung über das Bestehen der
Ausbildungsdienste geändert. Diese Teilrevision soll insbesondere einer
Verbesserung der Kadersituation in Rekrutenschulen dienen.
Neben den bereits heute praktizierten freiwilligen Dienstleistungen
(freiwillige Teilnahme an ausserdienstlichen Anlässen und
Friedensförderungsdienst) wird durch die Neuregelung ermöglicht, dass
Unteroffiziere und Offiziere freiwillige Dienstleistungen ohne Anrechnung an
die Dienstleistungspflicht nun auch in militärischen Schulen und Kursen
absolvieren können. Mangel an Kadern besteht insbesondere in den
Rekrutenschulen.
Die erwartete und beabsichtigte leichte Zunahme an Militärdienstpflichtigen,
welche freiwillig Dienst leisten, dürfte keine nennenswerten Kosten
verursachen, weil durch diese neue Regelung voraussichtlich weniger
ausserordentliche Instruktoren eingesetzt werden müssen.
Für Rückfragen: Claude Sonnen, Untergruppe Personelles der Armee, Generalstab
Tel: 031/324.39.17
Tel: 031
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