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Indien: Stufenweise Beseitigung der Einfuhrbeschränkungen für schweizerische Textilien und Produkte der Uhrenindustrie

PRESSEMITTEILUNG
Indien: Stufenweise Beseitigung der Einfuhrbeschränkungen
für schweizerische Textilien und Produkte der Uhrenindustrie
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 Am 19. November 1997 haben Indien und die Schweiz ein Abkommen betreffend die stufenweise
Beseitigung indischer Einfuhrbeschränkungen für schweizerische Textilien und Produkte 
der
Uhrenindustrie abgeschlossen.

Die Umsetzung des Abkommens wird bis zum Jahr 2000 zu einer substantiellen Öffnung 
des
indischen Marktes für in der Schweiz hergestellte Produkte der Uhrenindustrie, bestimmte
Textilien und Schweizer Offiziersmesser führen.

Dieses Abkommen wurde anlässlich der von der Schweiz angestrengten Konsultationen 
im Rahmen des
Streitbeilegungsverfahrens der Welthandelsorganisation (WTO) abgeschlossen.

Die nun stufenweise abzubauenden Einfuhrbeschränkungen hatte Indien vor fast vierzig 
Jahren mit
der Begründung von Zahlungsbilanzschwierigkeiten eingeführt. Wie verschiedene andere
Handelspartner Indiens hat auch die Schweiz geltend gemacht, dass die Aufrechterhaltung 
dieser
Einschränkungen sich heute auf der Basis der WTO-Verträge nicht mehr rechtfertigen 
lässt.

Bern, 24. November 1997 / #35569

BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Abteilung Welthandel-WTO, Sektion 2,
Didier Chambovey, Tel. 031 / 32 223 02, oder
Serge Pannatier, Tel. 031 / 32 222 59.