Indien: Stufenweise Beseitigung der Einfuhrbeschränkungen für schweizerische Textilien und Produkte der Uhrenindustrie
PRESSEMITTEILUNG
Indien: Stufenweise Beseitigung der Einfuhrbeschränkungen
für schweizerische Textilien und Produkte der Uhrenindustrie
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Am 19. November 1997 haben Indien und die Schweiz ein Abkommen betreffend die stufenweise
Beseitigung indischer Einfuhrbeschränkungen für schweizerische Textilien und Produkte
der
Uhrenindustrie abgeschlossen.
Die Umsetzung des Abkommens wird bis zum Jahr 2000 zu einer substantiellen Öffnung
des
indischen Marktes für in der Schweiz hergestellte Produkte der Uhrenindustrie, bestimmte
Textilien und Schweizer Offiziersmesser führen.
Dieses Abkommen wurde anlässlich der von der Schweiz angestrengten Konsultationen
im Rahmen des
Streitbeilegungsverfahrens der Welthandelsorganisation (WTO) abgeschlossen.
Die nun stufenweise abzubauenden Einfuhrbeschränkungen hatte Indien vor fast vierzig
Jahren mit
der Begründung von Zahlungsbilanzschwierigkeiten eingeführt. Wie verschiedene andere
Handelspartner Indiens hat auch die Schweiz geltend gemacht, dass die Aufrechterhaltung
dieser
Einschränkungen sich heute auf der Basis der WTO-Verträge nicht mehr rechtfertigen
lässt.
Bern, 24. November 1997 / #35569
BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
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