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Sitzung der beratenden italienisch-schweizerischen Kulturkommission (Consulta)

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN 		Bern, 21. November 1997

Pressemitteilung

Sitzung der beratenden italienisch-schweizerischen Kulturkommission (Consulta)

Die kulturellen Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien werden immer
enger und immer diversifizierter. Dennoch sind zusätzliche Anstrengungen
sowohl im Bereich des Italienischunterrichts in der Schweiz als auch im
Bereich der Anerkennung von Studienabschlüssen nötig. Zu dieser
Schlussfolgerung gelangte die italienisch-schweizerische Kulturkommission an
ihrer jährlichen Sitzung, die heute in Rom stattfand. Das Angebot der
italienischen Regierung, anlässlich der Feier für das 150-jährige Bestehen des
Bundesstaates eine italienische Kulturwoche in der Schweiz zu organisieren,
wurde als Ausdruck der besonderen Bedeutung der Beziehung zwischen den beiden
Ländern sehr begrüsst.

Die italienischen-schweizerische Kulturkommission hat sämtliche Aspekte der
kulturellen Beziehungen zwischen den einzigen zwei Ländern, die Italienisch
als Amtssprache haben, Revue passieren lassen. Im allgemeinen wurden die
kulturellen Beziehungen in den unterschiedlichen Bereichen und im besonderen
vor allem die täglichen Kontakte zwischen den Regionen im Grenzgebiet als sehr
positiv eingestuft. Dennoch kam man zum Schluss, dass in bezug auf einzelne
Punkte wie die Anerkennung von Hochschuldiplomen, vor allem im Hinblick auf
die neu geschaffene Universität der italienischen Schweiz, oder die Erteilung
von Italienischunterricht in der Schweiz auf weitere Verbesserungen
hingearbeitet werden muss.

Zur Regelung der Anerkennung von Hochschuldiplomen sollten laut Schweizer
Delegation schon bald Verhandlungen im Hinblick auf ein Abkommen zur
gegenseitigen Anerkennung der Gleichwertigkeit von Studienabschlüssen auf
Hochschulstufe aufgenommen werden. Ähnliche Abkommen wurden von der Schweiz
bereits mit Deutschland, Österreich und Frankreich abgeschlossen. Von
italienischer Seite wurde zu verstehen gegeben, dass ein Interesse für den
Abschluss eines solchen Abkommens durchaus besteht. Die Schweizer Delegation
betonte zudem die besondere Bedeutung dieses Abkommens für die neue
Universität der italienischen Schweiz, die eine Anerkennung ihrer
Studienabschlüsse auch im Hinblick auf die hohe Anzahl italienischer
Studenten, welche die drei Fakultäten der Hochschule besuchen werden,
anstrebt.

Die Consulta beabsichtigt ausserdem im Rahmen der Zusammenarbeit der
Universitäten, Begegnungen und Kontakte zwischen den Verantwortlichen des
Hochschulwesens der beiden Länder zu fördern. Die Kommission hat mit grosser
Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass bereits zwanzig Abkommen über die
Mobilität der Studenten und Doktoranden von den Universitäten unterzeichnet
wurden.

Als weiterer Punkt der Traktandenliste wurde der Italienischunterricht an den
Schweizer Schulen von der Kommission eingehend besprochen. Die Schweizer
Delegation hat dabei das neue am 1. August 1995 in Kraft gesetzte Reglement
bezüglich der Anerkennung von Maturitätszeugnissen vorgestellt. Dieses
Reglement sieht vor, dass als erste "Fremdsprache" eine der drei
Landessprachen, also je nach Sprachregion Italienisch, Französisch oder
Deutsch, unterrichtet werden soll. Der italienischen Sprache wurde dadurch ein
höherer Stellenwert im Unterrichtsprogramm zugeteilt. Dennoch hätte die
Consulta die Einführung des Italienischunterrichts als Pflichtfach für
mindestens zwei Jahre begrüsst. Von italienischer Seite wurde die
Dringlichkeit für eine Verbesserung des Angebots an italienischen Sprach- und
Kulturkursen für Kinder von in der Schweiz wohnhaften italienischen
Staatsangehörigen hervorgehoben. Diese Kurse finden oft nur ausserhalb des
normalen Unterrichtsprogramms statt oder können nur unter Verzicht auf andere
wichtige Fächer besucht werden. Diese Situation steht in Widerspruch zu den
von Italien unternommenen Anstrengungen: Für diese Kurse wurden insgesamt 213
italienische Lehrkräfte angestellt, wovon 115 ihren Lohn direkt von Italien
beziehen. Die von Italien aufgewendeten Kosten belaufen sich jährlich auf 27
Mia. Lire (rund 23 Mio. Schweizer Franken). Die Schweiz versicherte jedoch,
dieses Problem gemeinsam mit den kantonalen Erziehungsdirektionen zu
überprüfen.

Ein weiteres von der Kommission behandeltes Thema war die Übertragung von
Sendungen des Fernsehens der italienischen Schweiz (TSI) im Grenzgebiet. Sie
unterstrich erneut die Bedeutung der Einhaltung des von der IFU
(internationale Fernmeldeunion) festgesetzten Frequenzplans, der die Kanäle 36
und 10 für die Übertragung von Fernsehprogrammen der TSI reserviert.

Auch die wichtige Rolle der Vereinigung italienischsprachiger Radio- und
Fernsehsender und deren Bemühungen zur Erhaltung und Verbreitung der
italienischen Sprache in der ganzen Welt wurde hervorgehoben.

Die Consulta hat an ihrer Sitzung unter anderem beschlossen, eine italienische
Kulturwoche im Rahmen der Feier für das 150-jährige Bestehen des Bundesstaates
im Mai oder November 1998 durchzuführen. Geplant sind Ausstellungen der
bildenden Künste, Konzerte des Orchesters der RAI von Turin,
Theatervorführungen (ev. im Teatro Sociale in Bellinzona) sowie die
Präsentation eines Filmzyklus. Diesen Veranstaltungen geht eine Reihe von
Seminaren voraus, die von italienischen und Schweizer Persönlichkeiten an der
Universität Bern geleitet werden.

Die Schweizer Delegation unter der Leitung von Vizekanzler Achille Casanova
bestand aus Vertretern der Bundesbehörden, der Hochschulen und der Pro
Helvetia. Ferner nahmen auch Giuseppe Buffi, Vorsteher des Departements für
Erziehung und Kultur des Kantons Tessin sowie Marco Blaser, Direktor der
Radio- und Fernsehgesellschaft der italienischen Schweiz, als
Delegationsmitglieder an der Sitzung teil. Die italienische Delegation wurde
von der Unterstaatssekretärin im Aussenministerium, Senatorin Patrizia Toia,
in Begleitung von Minister Armando Sanguini, Vorsitzender der Generaldirektion
für kulturelle Beziehungen im italienischen Aussenministerium, geleitet.