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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Reorganisation des EVD und weitere Entscheide des Bundesrates

PRESSEMITTEILUNG

Regierungs- und Verwaltungsreform:

Reorganisation des EVD und weitere Entscheide des Bundesrates

Im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform (RVR) hat der Bundesrat eine
tiefgreifende Reorganisation des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements
beschlossen. Insbesondere wird ein neues Bundesamt für Berufsbildung und
Technologie (BBT) geschaffen. Weitere Entscheide betreffen die verbesserte
Koordination im Migrationsbereich sowie das Personalwesen und die Informatik.

Die Aufgaben des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) werden neu
geregelt, damit bestmögliche Synergien geschaffen werden können. So ist
entschieden worden:

- einem neuen Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) alle Aufgaben
im Zusammenhang mit der Berufsbildung (bisher BIGA), einschliesslich der
Fachhochschulen (FHS), und der Forschung (bisher BFK) anzuvertrauen;

- die Bereiche Wirtschaftsförderung, Regionalpolitik und Arbeitsmarkt im
Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA, bisher BIGA) zusammenzufassen;

- einen departementalen Wirtschaftsdienst zu schaffen;

- die Landwirtschaftsforschung zu evaluieren, um die für die Landwirtschaft
unabdingbaren Bereiche festzulegen, die Sache des Bundes bleiben müssen, und
diejenigen Dienste zu bezeichnen, die privatisiert werden können.

Diese Reorganisation hat zum Ziel, die Strukturen des Departementes effizienter
und verständlicher und damit auch bürgernäher auszugestalten.

Ausserdem hat der Bundesrat eine Anzahl weiterer Entscheide im Rahmen der
Regierungs- und Verwaltungsreform gefällt.

Migration

Das Bundesamt für Ausländerfragen und das Bundesamt für Flüchtlinge werden
nicht zu einer Gruppe zusammengefasst. Die beiden Bundesämter sollen sich je
auf ihre Hauptaufgaben konzentrieren können. Erkannte Schwachstellen in den
Bereichen Koordination, Ausländerintegration, Vollzugsunterstützung und
Öffentlichkeitsarbeit werden durch eine verbesserte Zusammenarbeit behoben.
Dabei stützt sich der Bundesrat auch auf die Empfehlungen der
Expertenkommission Hug.

Die Aufgaben der verschiedenen bestehenden Gremien werden zum Teil neu
definiert. Der Ausschuss Migrationspolitik des Bundesrates sorgt vermehrt für
die Einbettung der migrationspolitischen Belange in den Gesamtrahmen der
bundesrätlichen Politik. Die "Interdepartementale Gruppe für Migration" (IAM)
wird personell ausgebaut. Sie stellt die departementsübergreifende Koordination
in Migrationsbelangen sicher und vermittelt Impulse für die Weiterentwicklung
der Asyl- und Ausländerpolitik.

Als neues Koordinations- und Strategieorgan wird eine "Koordinationsgruppe
Migration" (KMG) geschaffen. Sie dient einerseits als Lagezentrum Migration des
EJPD, anderseits soll sie in geeigneten Fällen die Projektoberleitung für
migrationsrelevante Vorhaben wahrnehmen.

Zusätzlich zum bereits im Frühjahr beschlossenen Transfer von zwei Sektionen
aus dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit per 1.1.1998 wird per
1.1.1999 auch die Sektion Bürgerrecht aus dem Bundesamt für Polizeiwesen in das
Bundesamt für Ausländerfragen transferiert.

Organisation des Personalwesens und Reorganisation der Informatik

Zusätzlich hat der Bundesart eine Aussprache geführt über die Projekte zur
Organisation des Personalwesens und zur Reorganisation der Informatik in der
Bundesverwaltung. Die Entscheide über die Detailstrukturen und die
Umsetzungspläne erfolgen im nächsten Jahr.

Im Bereich der Informatik zeigt sich ein massgebliches
Effizienzsteigerungspotential, das es zu nutzen gilt. Dieses steht dann zur
Erfüllung von neuen zusätzlichen Aufgaben oder zur Kostenreduktion zur
Verfügung.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

20.11.1997

Auskunft:

EVD: Jürg Römer,
stellvertretender Generalsekretär EVD
(322 20 38)
Migration: Christoph Müller,
Bundesamt für Ausländerfragen
(325 90 32)
Personalwesen: Peter Hablützel,
Direktor des Personalamtes
(322 62 01)
Informatik: Dieter Syz,
Präsident der Generaldirektion PTT
(338 31 32)