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Botschaft des Bundesrates betreffend die Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten

Bern, 19. November 1997

Pressemitteilung

Botschaft des Bundesrates betreffend die Ratifizierung des
Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten

Der Bundesrat hat von den überwiegend positiven Ergebnissen des
Vernehmlassungsverfahrens hinsichtlich des Rahmenübereinkommens des
Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten, das bei den Kantonen, den
politischen Parteien und den interessierten Organisationen durchgeführt worden
ist, Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat er eine Botschaft angenommen, die den
eidgenössischen Räten die Ratifikation dieses Instrumentes vorschlägt.

Das Rahmenübereinkommen ist das Resultat der Arbeiten, die im Nachgang an das
Wiener Gipfeltreffen des Europarates vom Oktober 1993 begonnen wurden. Die
Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates hatten
anlässlich dieses Gipfels ihre Entschlossenheit bekräftigt, einerseits den
rechtlichen Schutz der Angehörigen nationaler Minderheiten - unter
Respektierung der territorialen Integrität der Staaten - zu verstärken und
andererseits mit praktischen Initiativen dazu beizutragen, dass ein Klima des
Vertrauens zwischen den Minderheits- und Mehrheitsgruppen aufgebaut wird. Das
Rahmenübereinkommen stellt das erste multilaterale und rechtlich verbindliche
Instrument dar, das spezifisch dem Schutz der nationalen Minderheiten gewidmet
ist. Bis heute wurde es von 14 Staaten ratifiziert. Es wird am 1. Februar 1998
in Kraft treten.

Die Schweiz hat aktiv an der Erarbeitung des Rahmenübereinkommens mitgewirkt,
indem sie den Vorsitz des staatlichen Expertenausschusses, der mit seiner
Formulierung beauftragt war, übernommen hat. Mit der Ratifizierung des
Rahmenübereinkommens würde die Schweiz ein zusätzliches Instrument zur
Förderung des Respektes der Minderheiten erhalten, der ein wichtiges Element
des Friedens und der demokratischen Stabilität in Europa darstellt. Diese
Ratifizierung würde die rechtliche Grundlage des Engagements der Schweiz zum
Schutz der Minderheiten ausbauen und die Glaubwürdigkeit ihrer Aktion in
diesem Bereich im Europarat und in der OSZE stärken.

					EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
					FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
					Information

Für weitere Informationen:
François Voeffray, Abteilung Völkerrecht, Menschenrechte und humanitäres
Völkerrecht, Tel. 031/322 35 10