Anpassungen an WTO-Abkommen
PRESSEMITTEILUNG
Anpassungen an WTO-Abkommen
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An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat eine Reihe von Entscheiden im Zusammenhang
mit der
Mitgliedschaft der Schweiz bei der Welthandelsorganisation (WTO) gefällt, die per
1. Januar
1998 in Kraft treten sollen. Sie betreffen die Genehmigung von Verhandlungsresultaten
im
Bereich der Telekommunikation, die Genehmigung eines Abkommens zur Beseitigung der
Zölle auf
Informationstechnologie-Produkten sowie die Umsetzung des vierten allgemeinen
Zollabbauschrittes gemäss den Resultaten der Uruguay-Runde.
An der Ministerkonferenz von Marrakesch im April 1994 waren im Rahmen des
Dienstleistungsabkommens der WTO (GATS) in verschiedenen Sektoren Nachverhandlungen
beschlossen
worden. Die Nachverhandlung zur Uruguay-Runde über spezifische Verpflichtungen im
Bereich der
Telekommunikations-Grunddienste (Netzinfrastruktur, Sprachtelefonie, Datenkommunikation)
wurde
am 15. Februar 1997 abgeschlossen. Gestützt auf das revidierte Fernmeldegesetz genehmigte
der
Bundesrat heute die Ergebnisse dieser Nachverhandlungen abschliessend. Die Resultate
der
Verhandlungen führen zu einer Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte auf der
Grundlage
bindender Regeln betreffend sowohl die Niederlassung ausländischer Operateure wie
auch die
grenzüberschreitende Erbringung von Telekommunikations-Dienstleistungen. Der
Telekommunikationssektor stellt gemäss Schätzungen des WTO-Sekretariates rund 40
Prozent des
Welthandels mit Dienstleistungen dar. Die Marktöffnung im Rahmen der WTO sichert
Schweizer
Telekommunikationsunternehmen die Meistbegünstigung und den Zugang zu den EU-Märkten.
Dies gibt
ihnen die Chance ihre internationale Position auszubauen. Die Regelung des
Telekommunikationssektors in der WTO tritt gleichzeitig mit der Liberalisierung
des
schweizerischen Telekommunikationsmarktes am 1. Januar 1998 in Kraft.
Des weiteren wurde im vergangenen Jahr im Rahmen der WTO ein Abkommen über die Beseitigung
der
Zölle auf Informationstechnologie-Produkten abgeschlossen (Information Technology
Agreement,
ITA). Dieses sieht vor, die Zölle für Computer und Telekommunikationsausrüstungen
sowie die
dazugehörende Software, Informationsträger etc. bis zum Jahr 2000 zu eliminieren.
Der Bundesrat
genehmigte heute die Resultate dieser Verhandlungen und beschloss, die beiden ersten
Abbauschritte der Zölle per 1. Januar 1998 anzuwenden. Das ITA deckt über 92% des
Welthandels
mit Informationstechnologie-Produkten von schätzungsweise 700 bis 900 Milliarden
Franken ab.
Durch die Teilnahme am ITA erhalten Schweizer Produkte freien Zugang zu den wichtigsten
Exportmärkten. Die ITA-Teilnahme sichert der Schweiz ein Mitspracherecht bei der
zukünftigen
Überarbeitung des Abkommens in bezug auf die betroffenen Produktekategorien.
Mit dem Abschluss der Uruguay-Runde und dem Beitritt zur WTO per 1. Juli 1995 hat
sich die
Schweiz auch zur Durchführung der dabei vereinbarten Zollreduktionen für Agrar-
und
Industrieprodukte verpflichtet. Heute hat der Bundesrat die entsprechenden Verordnungen
und
Verordnungsänderungen verabschiedet, die zur kohärenten Umsetzung dieser Verpflichtungen
notwendig sind. Diese Anpassungen sind technischer Natur.
Bern, 19. November 1997
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