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Anpassungen an WTO-Abkommen

PRESSEMITTEILUNG

Anpassungen an WTO-Abkommen
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An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat eine Reihe von Entscheiden im Zusammenhang 
mit der
Mitgliedschaft der Schweiz bei der Welthandelsorganisation (WTO) gefällt, die per 
1. Januar
1998 in Kraft treten sollen. Sie betreffen die Genehmigung von Verhandlungsresultaten 
im
Bereich der Telekommunikation, die Genehmigung eines Abkommens zur Beseitigung der 
Zölle auf
Informationstechnologie-Produkten sowie die Umsetzung des vierten allgemeinen
Zollabbauschrittes gemäss den Resultaten der Uruguay-Runde.
An der Ministerkonferenz von Marrakesch im April 1994 waren im Rahmen des
Dienstleistungsabkommens der WTO (GATS) in verschiedenen Sektoren Nachverhandlungen 
beschlossen
worden. Die Nachverhandlung zur Uruguay-Runde über spezifische Verpflichtungen im 
Bereich der
Telekommunikations-Grunddienste (Netzinfrastruktur, Sprachtelefonie, Datenkommunikation) 
wurde
am 15. Februar 1997 abgeschlossen. Gestützt auf das revidierte Fernmeldegesetz genehmigte 
der
Bundesrat heute die Ergebnisse dieser Nachverhandlungen abschliessend. Die Resultate 
der
Verhandlungen führen zu einer Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte auf der 
Grundlage
bindender Regeln betreffend sowohl die Niederlassung ausländischer Operateure wie 
auch die
grenzüberschreitende Erbringung von Telekommunikations-Dienstleistungen. Der
Telekommunikationssektor stellt gemäss Schätzungen des WTO-Sekretariates rund 40 
Prozent des
Welthandels mit Dienstleistungen dar. Die Marktöffnung im Rahmen der WTO sichert 
Schweizer
Telekommunikationsunternehmen die Meistbegünstigung und den Zugang zu den EU-Märkten. 
Dies gibt
ihnen die Chance ihre internationale Position auszubauen. Die Regelung des
Telekommunikationssektors in der WTO tritt gleichzeitig mit der Liberalisierung 
des
schweizerischen Telekommunikationsmarktes am 1. Januar 1998 in Kraft.
Des weiteren wurde im vergangenen Jahr im Rahmen der WTO ein Abkommen über die Beseitigung 
der
Zölle auf Informationstechnologie-Produkten abgeschlossen (Information Technology 
Agreement,
ITA). Dieses sieht vor, die Zölle für Computer und Telekommunikationsausrüstungen 
sowie die
dazugehörende Software, Informationsträger etc. bis zum Jahr 2000 zu eliminieren. 
Der Bundesrat
genehmigte heute die Resultate dieser Verhandlungen und beschloss, die beiden ersten
Abbauschritte der Zölle per 1. Januar 1998 anzuwenden. Das ITA deckt über 92% des 
Welthandels
mit Informationstechnologie-Produkten von schätzungsweise 700 bis 900 Milliarden 
Franken ab.
Durch die Teilnahme am ITA erhalten Schweizer Produkte freien Zugang zu den wichtigsten
Exportmärkten. Die ITA-Teilnahme sichert der Schweiz ein Mitspracherecht bei der 
zukünftigen
Überarbeitung des Abkommens in bezug auf die betroffenen Produktekategorien.
Mit dem Abschluss der Uruguay-Runde und dem Beitritt zur WTO per 1. Juli 1995 hat 
sich die
Schweiz auch zur Durchführung der dabei vereinbarten Zollreduktionen für Agrar- 
und
Industrieprodukte verpflichtet. Heute hat der Bundesrat die entsprechenden Verordnungen 
und
Verordnungsänderungen verabschiedet, die zur kohärenten Umsetzung dieser Verpflichtungen
notwendig sind. Diese Anpassungen sind technischer Natur.
Bern, 19. November 1997
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: generell: BAWI, Luzius Wasescha, Tel. 031 / 322 23 33;
Telekommunikations-Grunddienste: BAWI, Henri Gétaz, 031/ 324 08 16