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Parlamentswahlen in der serbischen Republik von Bosnien-Herzegowina

Pressemitteilung

Parlamentswahlen in der serbischen Republik von Bosnien-Herzegowina

Die vorübergehend in der Schweiz lebenden Bosnierinnen und Bosnier mit
regulärem Wohnsitz in der Republika Srpska können am kommenden Wochenende auf
dem Korrespondenzweg an den Wahlen in die National-versammlung teilnehmen.

Die Verantwortung für die Durchführung und Überwachung der Wahlen obliegt der
OSZE. Im Ausland sind jene Bosnierinnen und Bosnier wahlberechtigt, welche an
den Gemeindewahlen in der Republika Srpska im vergangenen September
teilgenommen haben. Diese
haben von der OSZE eine Bestätigung ihrer Wahlberechtigung und in den letzten
Tagen die eigentlichen Wahlunterlagen erhalten.

Die ausgefüllten Stimmzettel sind zusammen mit der Bestätigung der
Wahlberechtigung unverzüglich bei der OSZE in Wien einzureichen. Nach dem 5.
Dezember sowie ohne Wahlrechtsbestätigung eintreffende Sendungen sind ungültig.

Auskünfte zur Stimmabgabe erteilt die OSZE in Wien
täglich von 8 - 20 Uhr unter den Nummern 0043-1-503 66 60 und 0043-1-503 66 61.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

18. November 1997

Medienauskunftsstelle: Bundeskanzlei, Sekretariat IPO Bosnien, Tel. (031) 323
20 69