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Bestimmung der rechtlichen Stellung des Vermittlungs- und Schiedsgerichtshofs der OSZE in der Schweiz: Vereinbarung zwischen dem Bundesrat und den Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens über Vermittlung und Schiedgerichtsverfahren im Rahmen der OSZE

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN			Bern, 17. November 1997

Pressemitteilung

Bestimmung der rechtlichen Stellung des Vermittlungs- und Schiedsgerichtshofs
der OSZE in der Schweiz: Vereinbarung zwischen dem Bundesrat und den
Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens über Vermittlung und
Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der OSZE

Botschafter Mathias Kraft, Vorsteher der Direktion für Völkerrecht, und Robert
Badinter, Präsident des Vermittlungs- und Schiedsgerichtshofs der OSZE,
unterzeichnen heute, 17. November 1997 eine Sitzvereinbarung, welche die
rechtliche Stellung des besagten Gerichtshofs in der Schweiz regelt.

Gemäss dieser Vereinbarung geniesst der Gerichtshof als Institution die
Vorrechte und die Immunität, die einer zwischenstaatlichen Organisation
üblicherweise zuerkannt werden. Die Mitglieder des Gerichtshofs, d.h. die
Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Büros, die Mitglieder der vom
Gerichtshof ad hoc konstituierten Vermittlungskommissionen und Schiedsgerichte
geniessen die Vorrechte und Immunität, welche diplomatischen Beamten
zugebilligt werden; dasselbe gilt für den Gerichtsschreiber. Die
Gerichtsbeamten besitzen die rechtliche Stellung internationaler Beamter.

Das Übereinkommen über Vermittlung und Schiedsgerichtsverfahren der OSZE setzt
einen Gerichtshof ein, der für die Abwicklung des Mechanismus des vom
Übereinkommen vorgesehenen obligatorischen Vermittlungsverfahrens zuständig
ist. Eine weitere Aufgabe des Gerichtshofs besteht darin, das ebenfalls
vorgesehene fakultative Schiedsgerichtsverfahren durchzuführen. Es ist die das
erste Mal, dass auf gesamteuropäischer Ebene eine Institution errichtet wird,
die als Vermittlungsstelle von einem einzigen Staat angerufen werden kann, der
in einem Streitfall beteiligt und selbstverständlich Unterzeichner des
Übereinkommens ist.

Die Schweiz versucht bereits seit der Gründung der damaligen Konferenz für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in Europa ein globales System
zur friedlichen Regelung von Streitigkeiten aufzubauen. Heute ist das von der
Schweiz gewünschte System Wirklichkeit geworden, und zwar dank den
Anstrengungen, die von einer Reihe europäischer Staaten, darunter Frankreich
und die Bundesrepublik Deutschland, unternommen worden sind. Es kommt vor
allem der von der Schweiz in dieser Frage gespielten Rolle zu, dass sich die
Mitunterzeichnerstaaten des Übereinkommens dazu entschlossen haben, als Sitz
des von ihnen bestellten Gerichtshofs Genf zu wählen.

Die Anwesenheit dieses Gerichtshofs in Genf leistet zweifelsohne einen Beitrag
zur Entwicklung dieser Stadt als Zentrum der friedlichen Regelung
internationaler Streitigkeiten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Botschafter Lucius
Calflisch, Rechtsberater, Tel. 031 / 322 30 08, und Frau Evelyne Gerber,
Direktion für Völkerrecht, Tel. 031 / 322 31 69.