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Verordnung über die Verwaltung der Armee geändert

3003 Bern, 12. November 1997

Pressemitteilung

Verordnung über die Verwaltung der Armee geändert

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Verwaltung der Armee (VVA) geändert.
Die Änderung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft. Sie berücksichtigt den Mangel an
Quartiermeistern, Fourieren und Küchenchefs in Rekrutenschulen und ermöglicht
es in begründeten Fällen, mit einem vereinfachten Verfahren allfällige
Überschreitungen des Verpflegungskredits zulasten des Bundes zu übernehmen.

Ebenfalls auf den 1. Januar 1998 hat das Eidgenössische Militärdepartement die
VVA-EMD geändert. Sie sieht bei Benützung kommunaler Schiessanlagen durch die
Truppeneu eine Entschädigung von Fr. 25.- pro Stunde (bisher 20.-) für die
Schiessaufsicht vor.

Schiessa