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Registrierung für die Munizipalwahlen in Bosnien-Herzegowina

Pressemitteilung

Registrierung für die Munizipalwahlen in Bosnien-Herzegowina

Die in der Schweiz lebenden Wahlberechtigten aus Bosnien-Herzegowina erhalten
dieser Tage von der Eidg. Drucksachen- und Materialzentrale (EDMZ) die
OSZE-Unterlagen für die Registrierung zu den Munizipalwahlen in
Bosnien-Herzegowina vom 13./14. September 1997. Die Wählerregistrierung für die
im Ausland lebenden Staatsangehörigen von Bosnien-Herzegowina erfolgt zentral
bei der OSZE in Wien. Die spätere Stimmabgabe kann persönlich oder brieflich
erfolgen. Wahlberechtigte, welche für die Einschreibung in einer neuen Gemeinde
oder für die Stimmabgabe in ihre Heimat reisen, können ohne Nachteile in die
Schweiz zurückkehren.

In einem ersten Schritt geht es für die rund 20´000 in der Schweiz lebenden
Wahlberechtigten darum, sich bei der OSZE registrieren zu lassen. Das
ausgefüllte Registrierungsformular ist bis zum 7. Juni 1997 an die spezielle
OSZE-Stelle in Wien zu senden. Wer in einer anderen als seiner
Herkunftsgemeinde wählen möchte, hat das Formular bis zum 24. Mai einzureichen
und muss sich zwischen dem 26. Mai und dem 14. Juni persönlich in der künftigen
Wohngemeinde einschreiben lassen. In allen Fällen kann nach erfolgter
Registrierung bzw. Einschreibung die Stimmabgabe persönlich oder auf dem
Korrespondenzweg erfolgen.

Eine Reise nach Bosnien-Herzegowina zur Teilnahme an den Munizipalwahlen zieht
- analog der im letzten Jahr getroffenen Regelung - keinen Verlust des
Flüchtlingsstatus´ oder anderer Rechte in der Schweiz nach sich.
Wahlberechtigte benötigen für die Registrierung und für die persönliche Wahl in
Bosnien-Herzegowina ein Rückreisevisum der kantonalen Fremdenpolizeibehörde,
werden aber bei der Einholung nicht zum Rückzug ihres Asylgesuchs aufgefordert.
Diese Ausnahmeregelung hat keinerlei präjudizierende Wirkung auf die übrige
Praxis des Bundesamtes für Flüchtlinge.

Die Bestätigung der Wahlberechtigung und das Wahlmaterial werden von der OSZE
direkt versandt. Die detaillierten Anweisungen sind den Unterlagen der OSZE zu
entnehmen, die auch einen Auskunftsdienst in Wien unterhält. Ausserdem steht
vom 12. Mai bis 6. Juni (ohne 19. Mai) jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag
von 10 - 12 Uhr bei der Bundeskanzlei in der Schweiz eine Hotline zur
Verfügung. Die Nummern lauten: (077) 53 06 37 oder (077) 53 50 19 oder (077) 53
87 26.

Wahlberechtigte, die bis Ende dieser Woche keine Unterlagen erhalten haben,
können sich schriftlich an die Bundeskanzlei, IPO Bosnien, 3003 Bern, oder an
die hiesige diplomatische Vertretung von Bosnien-Herzegowina wenden, welche
über zusätzliche Exemplare der OSZE-Registrierungsunterlagen verfügen.

07. Mai 1997

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst