Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

OSZE-Überprüfung beim Artillerieregiment 12

3003 Bern, 5. Mai 1997

Pressemitteilung

OSZE-Überprüfung beim Artillerieregiment 12

Auf Ersuchen Spaniens wird am 6. Mai 1997 im Rahmen der OSZE und gestützt auf
die Bestimmungen über die vertrauens- und sicherheitsbildenden Massnahmen des
Wiener Dokumentes 1994 das Artillerieregiment 12 von spanischen Offizieren
überprüft.

Das Artillerieregiment 12 leistet seinen diesjährigen Wiederholungskurs im
Bündnerland (Raum Bündner Herrschaft, Oberhalbstein und Albulatal). Es handelt
sich um die erste Überprüfung eines schweizerischen Truppenteiles im laufenden
Jahr und die zehnte Überprüfung in der Schweiz seit 1992 insgesamt.

Der Überprüfungsbesuch findet während eines Arbeitstages statt und dauert bis
zu 12 Stunden. Die Überprüfung des Truppenteiles beinhaltet Orientierungen
durch die Truppenkommandanten, Besuche bei der Truppe und die Überprüfung der
im Rahmen der OSZE ausgetauschten Informationen bezüglich Personalumfang sowie
Anzahl und Typ der vorhandenen Hauptwaffensysteme (Haubitzen 10,5 cm).

Im Rahmen des gegenseitigen Austausches militärischer Informationen über die
Streitkräfte der OSZE-Teilnehmerstaaten gibt die Schweiz seit 1992
Informationen über Truppen im Wiederholungskurs bekannt. Obwohl die Dauer des
Wiederholungskurses nicht mehr als 21 Tage beträgt und damit nicht unter die
Bestimmungen des Wiener Dokumentes 1994 fällt, macht die Schweiz im Sinne der
Transparenz und Vertrauensbildung auch unsere Truppen der Überprüfung
zugänglich.

Die Überprüfung von Truppenteilen ist nebst der Inspektion militärischer
Aktivitäten eine der beiden Verifikationsmöglichkeiten als Teil der vertrauens-
und sicherheitsbildenden Massnahmen. Sie erlaubt aufgrund der festgelegten
Überprüfungsquoten (für das Jahr 1997 hat die Schweiz eine Quote von zwei
Überprüfungsbesuchen akzeptiert) jedem OSZE-Teilnehmerstaat, die im Rahmen des
jährlichen Austausches von Informationen über militärische Streitkräfte
bekanntgegebenen Daten vor Ort zu überprüfen.

bekanntg