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Botschaft über die Gewährleistung der Verfassungen der Kantone Obwalden, Nidwalden und St.Gallen

Botschaft über die Gewährleistung der Verfassungen der Kantone Obwalden,
Nidwalden und St.Gallen

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, folgende Änderungen kantonaler
Verfassungen zu gewährleisten:

- im Kanton Obwalden:
Gerichtsorganisation
Eine Neugestaltung der Gerichtsorganisation im Kanton Obwalden hat neben
Änderungen auf Gesetzesstufe auch Anpassungen auf Verfassungsstufe zur Folge.
Hauptpunkte der Verfassungsrevision sind die Verstärkung der Selbständigkeit
der Gerichte im administrativen Bereich sowie im Sinne einer Straffung und
Vereinfachung der Verfahren die Aufhebung gewisser Gerichtsinstanzen und
Gerichte.

- Im Kanton Nidwalden:
Gerichtsorganisation
Im Kanton Nidwalden wird nach dieser Änderung die Existenz eines
Verwaltungsgerichts auf Verfassungsstufe zwingend vorgesehen, die Möglichkeit
geschaffen, für spezielle Streitigkeiten in der Zivilrechtspflege besondere
Gerichte vorzusehen sowie in der Strafgerichtsbarkeit das Strafgericht
aufgehoben.

Gleichstellung von Mann und Frau
Durch die Änderung wird das Gleichstellungsgebot sowie das
Diskriminierungsverbot hinsichtlich des Geschlechts, der Herkunft, der Sprache,
der Rasse, der sozialen Stellung und der weltanschaulichen, politischen oder
religiösen Überzeugung in der Verfassung ausdrücklich verankert. Zudem werden
der Kanton und die Gemeinden beauftragt, die tatsächliche Gleichstellung zu
fördern.

Kantonale Gewalten und ihre Funktionen
Der zentrale Punkt dieser umfassenden Änderung betrifft die Abschaffung der
Landsgemeinde. Die Aufhebung der Befugnisse der Landgemeinde hat zahlreiche
Änderungen der Verfassung zur Folge. In die Verfassungsrevision sind daneben
weitere Anpassungen vorgenommen werden. So werden die Finanzkompetenzen
zwischen Stimmberechtigten, Landrat und Regierung neu aufgeteilt, auf
Verfassungsstufe Fristen für die Behandlung von Anträgen festgelegt sowie die
Möglichkeit von Konsulativabstimmungen in der Verfassung aufgeführt.

- im Kanton St.Gallen:
Finanzierung des Untergymnasiums der Kantonsschule
Durch die Verfassungsänderung werden die Schulgemeinden verpflichtet, sich an
der Finanzierung des Untergymnasiums zu beteiligen.

 Abstimmungsverfahren bei Gesamtrevision der Kantonsverfassung
Die Verfassungsänderung schafft die Möglichkeit, eine totalrevidierte
Verfassung in der Volksabstimmung aufzuteilen und die einzelnen Teile entweder
gleichzeitig oder zeitlich gestaffelt den Stimmberechtigten zu unterbreiten.

Verfassungsinitiative
Die Änderung führt bei Vorliegen eines Gegenvorschlages zu einer
Verfassungsinitiative das Verfahren der Eventualabstimmung ein. Im übrigen wird
die Regelung des Verfahrens weitgehend dem Gesetzgeber übertragen.

21. Mai 1997

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ-UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Bundesamt für Justiz, Abteilung I für Rechtssetzung: Andreas
Trösch, Abteilungschef, Tel.: 031 / 322 47 86 und Béatrice Aubert,
wissenschaftliche Adjunktin, Tel. 031 / 322 41 15